Die Betriebsunterbrechungsversicherung
Wird ein Unternehmen durch ein versichertes Schadensereignis wie Feuer, Sturm oder Vandalismus zum Stillstand gebracht, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Ertragsausfallversicherung genannt). Für Freiberufler heißt sie Honorarausfallversicherung. Steht der Betrieb still, hat das schwerwiegende Folgen. Die Umsätze bleiben aus, die Löhne können oft nicht weiter bezahlt werden.
Jetzt kommt der Versicherer zum Einsatz: die fortlaufenden Kosten werden ersetzt, auch der entgangene Gewinn. Allerdings ist die Ersatzleistung begrenzt auf die Haftzeit. Das ist der Zeitraum, in dem längstens Versicherungsschutz für die Unterbrechung bestehen kann. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist auch eine Garantie für die Mitarbeiter, dass die Kündigung nicht unbedingt ausgesprochen werden muss. Es gibt amerikanische Statistiken die beweisen, dass Unternehmen, die keine Betriebsunterbrechungsversicherung hatten nach einem Großschaden, nach spätestens zwei Jahren schließen mussten. Das sagt eigentlich schon sehr viel über die Wichtigkeit dieser Versicherung. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann mit anderen Versicherungen kombiniert und optimal aus das Unternehmen zugeschnitten werden.





