Vom Gesetzgeber Pflicht für alle Gebäude

Grundlagen einer Feuerversicherung

Feuerversicherungen werden hierzulande bereits seit 1623 angeboten. Und so war es beispielsweise noch bis zum Jahre 1994 der Fall, dass es in einigen Regionen Deutschlands gesetzlich verpflichtend war, eine Feuerversicherung abzuschließen. Das heißt, dass jedes Haus, jedes Bauwerk – egal, ob gewerblich oder privat genutzt – gegen Feuer und Elementarschäden abgesichert werden musste. Heute ist das anders. Denn mittlerweile sind eigenständige Feuerversicherungen nahezu ausschließlich in Industrie und Gewerbe zu finden. In diesem Zusammenhang werden Immobilien, bewegliche Sachen et cetera gegen Feuerschäden abgesichert, aber auch die Risiken der Verursachung von Brandschäden sind im Zuge dessen abgedeckt. Im privaten Bereich kommen diesbezüglich bestimmte Versicherungen zum Tragen, die neben Feuerschäden auch andere mögliche Risiken beinhalten.

Versicherungsart

Die Feuerversicherung ist sowohl als separate Versicherungsleistung, als auch im Paket mit der klassischen Gebäudeversicherung erhältlich. So ist hierbei zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung zu nennen. Sie greift bei Schäden, die durch Brände entstehen, aber auch bei Blitzschlag, Sturm- und Wasserschäden.

Im Zuge eines Hausbaus ist in der Regel eine ganz besondere Vorsicht geboten. Und somit ist der Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung geradezu Pflicht. Es handelt sich dabei um eine eigenständige Versicherungsart, die im Übrigen unmittelbar nach der Fertigstellung des Hauses in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt wird. Mieter eines Gebäudes bzw. einer Wohnung müssen hingegen nicht über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Für sie empfiehlt sich vielmehr eine Hausratversicherung, die sowohl bei Feuerschäden, als auch bei Einbruch-Diebstahl- und Leitungswasserschäden greift.

Umfang einer Feuerversicherung

Der Leistungsumfang einer Versicherung, die im Falle eines Brandschadens haftet, beinhaltet zumeist sowohl die Kosten für den Feuerwehreinsatz, als auch die daraus resultierenden Löschwasserschäden. Hinzu kommen die finanziellen Aufwendungen für Fahrzeuge und Mobilien, die beim Brand in Mitleidenschaft gezogen wurden sowie für erforderliche Abbruch- oder Räumungsarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung auch eine eventuell notwendige Unterbringung in einem Hotel. Die Wohngebäudeversicherung deckt in erster Linie Brandschäden sowie Schäden durch Blitzschläge, Explosionen und Implosionen, aber auch Hagel-, Sturm- und Leitungswasserschäden ab.

Wer/Was ist nicht versichert in der Feuerversicherung?

Im Rahmen der eigenständigen Feuerversicherung sind bestimmte Aspekte nicht im Versicherungsschutz enthalten. Hierzu zählen zum Beispiel Feuerschäden, welche durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben oder im Falle eines Kernenergieunfalls entstehen. Des Weiteren sind Überspannungsschäden, Bearbeitungs- und Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Zu berücksichtigen ist gleichwohl, dass Versicherungsanbieter auch bei Vorsatz sowie bei Fahrlässigkeit des Versicherten von einer Schadensübernahme Abstand nehmen.

Zielgruppen der Feuerversicherungen

Eine umfassende Absicherung gegen Feuer- bzw. Brandschäden ist seit jeher von einer grundlegenden Bedeutung. Und so empfiehlt es sich für jede Art von Gewerbebetrieb, eine Feuerversicherung abzuschließen. Sinnvollerweise machen Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer jedoch von einer speziellen Wohngebäude- oder Hausratversicherung Gebrauch. Eine so genannte Feuerrohbauversicherung ist gerade dann empfehlenswert, wenn ein Rohbau effizient gegen Feuerschäden abgesichert werden soll. Wir helfen Ihnen die richtige Versicherung zu finden. Vergleichen Sie jetzt die Tarife der Feuerversicherung.

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