A B D E F G I K L M N O P R S T U V W Z

In unserem Fachlexikon Gewerbeversicherung wollen wir Ihnen interessante Begriffe aus dem Bereich der Firmenversicherungen vorstellen und kurz erläutern.

Sollten Sie Anregungen oder Ergänzungsvorschläge haben, so senden Sie uns diese per Mail. Wir werden diese Vorschläge prüfen und ggf. an dieser Stelle veröffentlichen.


Übersicht zum Buchstaben A

  • Abbruchkosten sind die Kosten für den Abbruch von Gebäuden, nach einem Schaden beispielsweise durch einen Brand. Abbruchkosten können sehr hoch sein und sollten innerhalb einer Gewerbeversicherung unbedingt Berücksichtigung finden. Meist ist im Bereich der Firmenversicherung die Gebäudeversicherung dafür zuständig und in keinem Fall die Betriebshaftpflicht.

  • Unter den Absperrkosten versteht man die Kosten für eine notwendige Absperrung von Straßen, Grundstücken und Wegen infolge eines Versicherungsfalles. Ist in der Gewerbeversicherung die Übernahme der Absperrkosten vereinbart, dann trägt die Firmenversicherung auch diese Kosten. Unter bestimmten Umständen sollte auch bei einer Betriebshaftpflicht darauf geachtet werden, dass auch bei dieser Gewerbeversicherung Absperrkosten inbegriffen sind.

  • Bei jedem Versicherungsvertrag, so auch im Bereich der Gewerbeversicherung, bilden Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) die Basis für den Versicherungsvertrag.

    Allgemeine Versicherungsbedingungen werden von den Versicherungsgesellschaften der jeweiligen Firmenversicherung individuell aufgestellt und sind der feste Bestandteil von einem Versicherungsvertrag z.B. für gewerbliche Versicherungen wie die Berufshaftpflichtversicherung.

    Ausserdem werden sowohl AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen als auch die AGB allgemeine Geschäftsbedingungen schon beim Antrag auf Versicherungsschutz ausgehändigt.

  • Bevor man eine Firmenversicherung, wie beispielsweise eine Betriebshaftpflicht, abschließen kann, muss man bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einen Antrag stellen. Dieser wird entweder bei einem Versicherungsvertreter, Makler vor Ort gestellt, oder aber auch online über das Internet.

    Nach diesem Antrag entscheidet die jeweilige Versicherungsgesellschaft dann, ob sie den Antragsteller in der Gewerbeversicherung versichern möchte oder nicht. Dies gilt aber nicht nur bei einer Firmenversicherung, sondern bei jeder Art von Versicherung.

  • Ein Versicherungsnehmer, ganz gleich ob im privaten Bereich oder bei einer Gewerbeversicherung, hat eine Anzeigepflicht. Unter der Anzeigepflicht versteht man, dass der Versicherungsnehmer nach einem Schaden unverzüglich die Versicherung darüber informieren muss, bei der er die Firmenversicherung, wie beispielsweise die Betriebshaftpflicht, oder auch die private Versicherung, abgeschlossen hat.

  • Die arglistige Täuschung ist die vorsätzliche Erregung oder Erhaltung eines Irrtums. Dies kann durch das Aufstellen einer falschen Behauptung oder durch Verschweigen erfolgen. Bei einer Gewerbeversicherung führt die arglistige Täuschung dazu, dass die Firmenversicherung nicht in der Leistungspflicht ist. Dies ist aber nicht nur bei der Gewerbeversicherung, wie der Betriebhaftpflicht der Fall, sondern bei allen anderen Versicherungsarten auch.

  • Nach einem Schaden an einem Firmengebäude kommt es nicht selten zu Aufräumarbeiten, deren Kosten recht hoch sind. Daher sollte man bei seiner Firmenversicherung unbedingt darauf achten, dass hier die Aufräumkosten mit inbegriffen sind. In der Regel ist dies ein Bestandteil einer Gebäudeversicherung als Gewerbeversicherung. Unter Umständen können Aufräumkosten aber auch bei einer Betriebshaftpflicht inbegriffen sein.

  • In der Gewerbeversicherung versichert die Außenversicherung Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Bei dieser Art der Firmenversicherung sind viele verschiedene Fälle zu berücksichtigen, bei denen sich Sachen vorübergehend außerhalb befinden. Daher sollte man sich im Bezug auf die Außenversicherung individuell beraten lassen. Durch die Betriebshaftpflicht ist eine Außenversicherung nicht gegeben.

Übersicht zum Buchstaben B

  • Gebäude werden in verschiedene Bauartklassen eingeteilt, was für die Berechnung des Beitrags für eine Gewerbeversicherung von Bedeutung ist. Berücksichtigt werden bei der Einteilung in die Bauartklasse die Beschaffenheit des Daches und der Wände eines Betriebsgebäudes. Die Angaben müssen bei der Firmenversicherung den Tatsachen entsprechen, da sonst die Versicherung bei einem Schaden nicht in der Leistungspflicht steht. Durch die Betriebshaftpflicht können Gebäudeschäden nicht abgesichert werden.

  • Im Rahmen der Gewerbeversicherung wird meist auch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, bei der der Bauindex für die Umrechnung eines Gebäudewertes auf ein anderes Betrachtungsjahr zum Tragen kommt. Der Bauindex spielt aber nicht nur bei einer Firmenversicherung eine große Rolle, sondern auch bei der privaten Gebäudeversicherung. Abschließen kann man eine solche Gebäudeversicherung meist in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht.

  • Bei einer Gewerbeversicherung sind der Umfang der Firmenversicherung und die jeweiligen Kosten hierfür sehr unterschiedlich, denn sie richten sich nach der Betriebsart. Unter der Betriebsart versteht man vor allem die Beurteilung des Risikos, welchem das Unternehmen ausgesetzt ist. Ein Chemieunternehmen beispielsweise benötigt eine wesentlich umfangreichere Betriebshaftpflicht als ein Bürodienstleister.

  • Bei einem Freiberufler ist durch Krankheit ein längerer Ausfall seiner Arbeitskraft gegeben und damit steht seine berufliche Existenz auf dem Spiel. Während die Einnahmen ausfallen, laufen die Betriebskosten weiter, die man im Rahmen einer Gewerbeversicherung durch die Betriebskostenversicherung aufgefangen werden können. Die Betriebskostenversicherung ist nicht standardmäßig ein Bestandteil der Firmenversicherung und muss daher gesondert, beispielsweise in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht, abgeschlossen werden.

  • Bei Betriebsschäden handelt es sich um Schäden, die durch den Betrieb eines beliebigen Nutzfeuers oder einer sonstigen Wärmequelle entstanden sind. Im Bereich der Gewerbeversicherung waren derartige Schäden durch die Feuerversicherung abgesichert, was heute nicht mehr bei jeder Firmenversicherung der Fall ist. Betriebsschäden lassen sich durch die Betriebshaftpflicht in keinem Fall absichern.

  • Nach einem Schaden an den Betriebsgebäuden kann es zu einer Betriebsschließung kommen, wenn die Betriebsgebäude nicht mehr benutzbar sind. Eine Betriebschließung ist meist mit Umsatzeinbußen verbunden, die durch eine spezielle Form der Gewerbeversicherung abgesichert werden können. Hier ist nicht die eigene Betriebshaftpflicht zuständig, sondern die sog. Betriebsunterbrechungsversicherung.

  • Der Begriff Bewertungszeitraum stammt aus der industriellen Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung. Er dient der Ermittlung des Versicherungswertes. In der Firmenversicherung ist der Bewertungszeitraum zu dem Zeitpunkt zuende, an dem ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entstehen kann. Beim Abschluss von einer Gewerbeversicherung ist ein besonderes Augenmerk auf den Bewertungszeitraum zu legen. Auch bei einer Betriebshaftpflicht kann der Bewertungszeitraum wichtig sein.

  • Der Blitzschlag kann ebenfalls durch eine Gewerbeversicherung abgesichert werden, was vor allem in Bezug auf eine Elektronikversicherung der Fall ist. Schlägt der Blitz dann direkt in das Firmengebäude ein, kommt diese Firmenversicherung für den dadurch entstandenen Schaden auf. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist der Blitzschlag nicht im Versicherungsumfang enthalten.

Übersicht zum Buchstaben D

  • Datenträger können in einem Unternehmen eine existenzielle Rolle spielen und sollten in diesem Fall durch eine spezielle Gewerbeversicherung abgesichert sein. Eine entsprechende Firmenversicherung tritt dann in Erscheinung, wenn beispielsweise durch einen Blitzschlag Datenträger beschädigt wurden.

    Unter Umständen können Datenträger auch in der Betriebshaftpflicht versichert werden. So sind Datenträger wie CD´s, Festplatten, USB Speichermedien etc. sowohl gegen Diebstahl, Feuer, Wasserschäden oder Elemantarschäden versichert.

  • Der Dauernachlass ist ein Rabatt, der kontinuierlich auf eine Versicherung, wie beispielsweise eine Betriebshaftpflicht, erlassen wird. Aber nicht nur bei der Firmenversicherung gibt es einen Dauernachlass, sondern auch bei vielen anderen Versicherungsarten. In der Regel ist der Dauernachlass dann möglich, wenn man neben einer Gewerbeversicherung noch weitere Versicherungsarten bei ein und derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat.

Übersicht zum Buchstaben E

  • Der Einbruchdiebstahl ist bei einer Firmenversicherung dann gegeben, wenn in ein geschlossenes und gesichertes Firmengebäude eingebrochen und etwas entwendet wurde. Durch eine spezielle Firmenversicherung kann der entstandene Schaden am Gebäude sowie der Schaden durch die entwendeten Gegenstände versichert werden.

  • Unter einer Elementarschadenversicherung versteht man eine Versicherung, die für Schäden durch Schnee, Eis, Sturm oder Erdbeben aufkommt. Im Bereich der Gewerbeversicherung kann auch eine solche Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Dies ist eine spezielle Firmenversicherung, die neben einer Betriebshaftpflicht eine sehr wichtige Gewerbeversicherung ist.

  • Unter einer Explosion versteht man eine plötzlich auftretende Kraftäußerung, die durch Gase und Dämpfe entstanden ist. Durch die Gewerbeversicherung kann die Gefahr der Explosion versichert werden. Meist ist dies bei einer Firmenversicherung, wie der Betriebsgebäudeversicherung der Fall. Daneben kann die Explosion im Einzelfall aber auch durch eine Betriebshaftpflicht abgesichert werden.

Übersicht zum Buchstaben F

  • Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seiner Sorgfaltpflicht nicht nachgekommen ist und dadurch ein Schadensfall entstanden ist. In der Firmenversicherung, wie in anderen Versicherungsarten auch, ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Versicherungsnehmer der Gewerbeversicherung fahrlässig einen Schadensfall herbeigeführt hat bzw. wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

  • Ein Gebäude, welches gerade gebaut wird, kann nicht mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden. Dies ist auch im Bereich der Firmenversicherung der Fall. Damit das unfertige Gebäude in gewissem Maße wenigstens gegen Schäden durch ein Feuer abgesichert ist, kann man eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Nicht selten ist die Feuerrohbauversicherung kostenlos, wenn man später bei der gleichen Versicherungsgesellschaft eine Gebäudeversicherung abschließt. Zumindest kann man mit einem Rabatt rechnen, wenn man bereits eine Gewerbeversicherung, wie z.B. eine Betriebshaftpflicht, bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat.

  • Die Feuerversicherungen sind Bestandteil einer Gebäudeversicherung, die es auch als Gewerbeversicherung gibt. Durch diese spezielle Firmenversicherung ist das Firmengebäude gegen Schäden durch den Ausbruch von einem Feuer abgesichert. Auch im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung kann eine Feuerversicherung mit zum Versicherungsumfang gehören.

Übersicht zum Buchstaben G

  • Ein Betriebsgebäude kann beschädigt oder gar zerstört werden. Im Bereich der Gewerbeversicherung kommt die so genannte Betriebsgebäudeversicherung für Gebäudebeschädigungen auf, wenn an einem Gebäude ein Schaden entstanden ist, den der Versicherungsnehmer nicht zu verantworten hat.

    Verschiedenen Ursachen, wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Rohrbruch, Sturm und einiges mehr können einem Betrieb erheblichen Schaden zufügen. Ist das Unternehmen nicht ausreichend versichert, muss es die Kosten für die Wiederherstellung der Gebäudebeschädigungen selbst tragen.

    Eine Betriebsgebäudeversicherung kommt nicht nur für den entstandenen Gebäudeschaden auf, auch wenn das Gebäude komplett zerstört ist, sie deckt auch Kosten wie Aufräumarbeiten oder Löschkosten ab. Die Gebäudeversicherung beinhaltet das Gebäude inklusive all seiner Bestandteile. Das Gebäudezubehör ist mitversichert, wenn es der Instandhaltung dient.

    Weiteres Zubehör kann extra versichert werden. Viele Betriebsgebäudeversicherungen decken auch einen eventuellen Mietverlust ab. Wenn der Mieter in dem Gebäude nicht mehr wegen der Beschädigung die Miete zahlt, trägt die Versicherung die Kosten für die Miete und Mietnebenkosten wie Müllabfuhr.

  • Die gebündelte Versicherung ist bei einer Gewerbeversicherung sehr häufig anzutreffen. Hierunter ist praktisch ein Versicherungspaket zu verstehen, mit dem sich ein Unternehmen sehr umfangreich gegen alle möglichen Schäden absichern kann. Es gibt viele verschiedene Versicherungsarten im Bereich der Firmenversicherung, von denen die Betriebshaftpflicht nur ein kleiner Teilbereich ist.

  • Bei einer Firmenversicherung werden dem Versicherungsnehmer sehr häufig gebündelte Verträge angeboten. Zum einen damit der Versicherte bei der Versicherungsprämie sparen kann, denn er benötigt eine Reihe verschiedener Versicherungen, die im Bereich der Gewerbeversicherung angesiedelt sind.

    Zum anderen werden häufig gebündelte Verträge angeboten, die zwingend aus einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Produkthaftpflichtversicherung bestehen. Da dies bei den Gewerbeversicherungen oft sogar gesetzlich so geregelt ist.

  • Ändert sich die Geschäftstätigkeit in einem Unternehmen, dann kann es zu einer Gefahrerhöhung kommen. Dies wirkt sich auf den Versicherungsumfang einer Gewerbeversicherung aus. Aber nicht nur der Versicherungsumfang der Firmenversicherung ändert sich durch eine Gefahrerhöhung, sondern auch die Kosten hierfür. Vor allem im Bereich der Betriebshaftpflicht ist darauf zu achten, dass eine Gefahrerhöhung im Unternehmen sofort der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt wird.

  • Unter dem Begriff Geschäftsunterlagen versteht man sämtliche Dokumente, die mit einem Unternehmen und dessen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Auch im Bereich der Gewerbeversicherung gibt es Geschäftsunterlagen. In diesem Fall spricht man aber eher von der Versicherungspolice für eine Firmenversicherung.

    Diese Dokumente und Geschäftsunterlagen sind sehr wichtig, vor allem bei einer Betriebshaftpflicht, denn aus ihnen geht der gesamte Versicherungsumfang hervor.

  • Der Begriff Geschäftsversicherung steht für eine ganze Reihe von unterschiedlichen Versicherungsarten, die für ein Unternehmen sehr wichtig sind. Eine der wichtigsten Versicherungen im Bereich der Gewerbeversicherung ist die Betriebshaftpflicht. Wichtig ist es zu wissen, dass es „die“ Firmenversicherung nicht gibt, denn jedes Unternehmen hat einen anderen Anspruch an Versicherungsumfang.

  • Die Glasversicherung ist meist ein Bestandteil einer privaten Hausratversicherung, ist aber auch im Bereich der Gewerbeversicherung zu finden.

    Durch die Glasversicherung sind die Schäden abgesichert, die an Gläsern im Gebäude entstehen. Auch in der Betriebshaftpflicht sowie durch andere Arten der Firmenversicherung kann eine Glasversicherung inbegriffen sein.

Übersicht zum Buchstaben I

  • Eine Implosion ist eine Explosion „nach innen“. Durch die Implosion werden beispielsweise Schäden an Behältern und Rohrleitungen verursacht, die unter Druck stehen. Nicht immer ist die Implosion durch die Gewerbeversicherung abgesichert. Meist muss man in der Firmenversicherung die Implosion gesondert mitversichern. Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll, auch in der Betriebshaftpflicht die Implosion mit zu versichern.

Übersicht zum Buchstaben K

  • In einer Gewerbeversicherung, sowie bei allen anderen Versicherungsarten auch, gibt es Klauseln, durch die die Versicherungsbedingungen näher bestimmt sind. Dabei gibt es Klauseln, die von Gesetzes wegen ungültig sind. Bevor man also einen Vertrag für eine Firmenversicherung, oder auch einer privaten Versicherung abschließt, sollte man sich mit den im Vertrag enthaltenen Klauseln eingehend auseinander setzen.

  • Eine kombinierte Versicherung besteht immer aus mindestens zwei Versicherungsarten. Im Bereich der Gewerbeversicherung kommt es häufig vor, dass eine Betriebshaftpflicht in Kombination mit einer Gebäudeversicherung angeboten wird. Die kombinierte Versicherung hat den Vorteil, dass so meist die Firmenversicherung um einiges günstiger wird, als würde man die Versicherungsarten der Gewerbeversicherung einzeln abschließen.

Übersicht zum Buchstaben L

  • Die Laufzeit beschreibt den Zeitraum, für den eine Gewerbeversicherung den Versicherungsschutz gewährt. Dies ist aber nicht nur bei einer Firmenversicherung, wie beispielsweise der Betriebshaftpflicht der Fall, sondern ebenfalls auch bei allen anderen Versicherungsarten. Wird ein Vertrag für eine Betriebshaftpflicht oder andere Firmenversicherung nicht gekündigt, dann verlängert sich die Laufzeit in der Regel automatisch um ein Jahr.

Übersicht zum Buchstaben M

  • Kann ein Unternehmensgebäude aufgrund eines Schadens nicht vermietet werden, entsteht dem Eigentümer ein Mietverlust. Gegen diesen Schaden kann er sich durch eine Gewerbeversicherung absichern. Ersetzt wird durch diese Firmenversicherung die entgangene Miete für die Dauer des Schadens. Durch die Betriebshaftpflicht ist eine derartige Entschädigungsleistung seitens der Gewerbeversicherung nicht vorgesehen.

  • Von der Mitversicherung ist bei einer Gewerbeversicherung immer dann die Rede, wenn mehrere Personen in einen Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Der Vorteil hierbei besteht darin, dass sich so die Versicherungssumme der Firmenversicherung erhöht. Möglich ist die Mitversicherung bei sämtlichen Sachversicherungen sowie bei der Betriebshaftpflicht.

Übersicht zum Buchstaben N

  • Ist bei einer Versicherung vom Neuwert die Rede, dann werden von der jeweiligen Versicherung beschädigte Gegenstände zum jeweiligen Neuwert, also zum Preis der Neubeschaffung, ersetzt. Dies ist aber nicht nur bei einer Firmenversicherung der Fall, sondern auch bei Versicherungen im privaten Bereich.

    Der Ersatz zum Neuwert ist bei einer Gewerbeversicherung aber nicht der Standard und muss meist zusätzlich vereinbart werden. Überwiegend gilt in den Versicherungspolicen der aktuelle Zeitwert als Grundlage für die Schadensregulierung.

Übersicht zum Buchstaben O

  • Jeden Versicherungsnehmer treffen Obliegenheiten, also Verpflichtungen. So muss der Versicherungsnehmer alles dafür tun, dass beispielsweise von seinem Geschäft keine Gefahr für andere ausgeht. Obliegenheiten gibt es in jeder Versicherung und damit auch in der Gewerbeversicherung. Welche dies im Einzelnen sind, kann man der Police für die Firmenversicherung entnehmen. Besonders zum Tragen kommen Obliegenheiten bei der Betriebshaftpflicht.

  • Die obligatorische Rückversicherung bedeutet, dass bestimmte Handlungen für den Erst- wie auch für den Rückversicherer verbindlich sind. Bei der Gewerbeversicherung beispielsweise ist der Erstversicherer verpflichtet, den Rückversicherer in der bestimmten Höhe am Geschäft zu beteiligen. Der Rückversicherer bei einer Firmenversicherung ist verpflichtet, die Abgaben des Erstversicherers anzunehmen. Vorteile ergeben sich z.B. in der Betriebshaftpflicht durch die obligatorische Rückversicherung im Bezug auf die Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten.

Übersicht zum Buchstaben P

  • Unternehmen lassen sich durch Patente die Rechte an einem Produkt oder einem Verfahren zusichern. Um hier einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, gibt es eine spezielle Gewerbeversicherung, durch die Verletzungen der Patente abgesichert sind. Das Patenrecht ist sehr kompliziert und damit verbunden auch die Absicherung durch eine entsprechende Firmenversicherung. Durch die Betriebshaftpflicht ist im Bezug auf Patente keinerlei Absicherung gegeben.

Übersicht zum Buchstaben R

  • Bei einer Gewerbeversicherung sowie bei allen anderen Versicherungsarten auch, wird ein Ratenzuschlag erhoben, wenn man die Beiträge für die Firmenversicherung monatlich und nicht jährlich bezahlt. Bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften wird jedoch kein Ratenzuschlag für die monatliche Zahlweise beispielsweise der Betriebshaftpflicht erhoben.

  • Rechtsstreitigkeiten sind alle Streitereien, die vor Gericht enden. Vor allem im geschäftlichen Bereich kann dies schnell der Fall sein. Daher ist eine Gewerbeversicherung für den Rechtsschutz sehr wichtig. Auch die Betriebshaftpflicht ist eine passive Rechtsschutzversicherung, denn diese Firmenversicherung prüft vor der Begleichung eines Schadens, ob der Gegner wirklich einen Anspruch auf Entschädigung hat.

  • Grundsätzlich sind Registrierkassen keine geeignete Aufbewahrung für Bargeld. Im Geschäftsleben kann auf sie aber nicht verzichtet werden, sodass man seine Registrierkassen in jedem Fall durch eine entsprechende Gewerbeversicherung versichern sollte. Meist sind bei einer solchen Firmenversicherung bestimmte Höchstgrenzen für die Versicherungssumme vorgesehen. Durch die Betriebshaftpflicht kann ebenfalls ein Versicherungsschutz im Bezug auf Registrierkassen getroffen werden.

  • Rettungskosten sind bei der Gewerbeversicherung wie bei vielen anderen Versicherungsarten auch, die Kosten, die für die Rettung von Mensch und Tier bei einem Schaden aufgewendet wurden. Eine entsprechende Firmenversicherung kommt für diese Kosten bis zur jeweils vertraglich festgelegten Versicherungssumme auf. In der Regel können Rettungskosten nicht durch die Betriebshaftpflicht abgesichert werden.

Übersicht zum Buchstaben S

  • Bei einem Schaden kann es sein, dass zur Ermittlung der Schadenshöhe oder des Unfallhergangs ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss. In diesem Fall entstehen Sachverständigenkosten, also die Bezahlung für die Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen. Diese Sachverständigenkosten können durch eine Gewerbeversicherung abgedeckt sein.Häufig ist dies bei der Betriebskostenversicherung der Fall, einer Firmenversicherung, auf die kein Unternehmen verzichten sollte.

  • Unter dem Selbstbehalt versteht man in der Gewerbeversicherung wie in allen anderen Versicherungssparten auch, eine bestimmte Summe, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt. In der Firmenversicherung, und auch bei anderen Versicherungsarten, kann man durch den Selbstbehalt die monatlichen Beiträge für beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung senken und damit Kosten einsparen.

  • Ist in der Firmenversicherung von einer Selbstbeteiligung die Rede, dann wird damit eine bestimmte Summe bezeichnet, die im Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer selbst bezahlt wird. Dies ist aber nicht nur bei der Gewerbeversicherung der Fall, denn die Selbstbeteiligung gibt es bei vielen weiteren Sachversicherungen. Durch die Übernahme einer bestimmten Summe im Versicherungsfall kann man z.B. bei der Betriebshaftpflicht die Kosten für diese Firmenversicherung senken.

  • Eine ganze Reihe von Unternehmen muss sich versicherungstechnisch gegen Spionage absichern. Durch diese besondere Art der Gewerbeversicherung sind Schäden versichert, die entstehen, wenn ein Unternehmen ausspioniert wird. Nicht bei jeder Geschäftstätigkeit ist diese besondere Firmenversicherung wirklich erforderlich. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist die Spionage in keinem Fall mitversichert.

Übersicht zum Buchstaben T

  • In Deutschland hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Tarifzonen eingeführt. Sie orientieren sich an Auswertungen von Schadensfällen in der Bundesrepublik Deutschland und werden mit Hilfe der Postleitzahlen bestimmt. Zum Tragen kommen Tarifzonen vor allem in der Gewerbeversicherung.

    Bei den Firmenversicherungen werden durch die Tarifzonen die unterschiedlichen regionalen Risikolagen berücksichtigt.

Übersicht zum Buchstaben U

  • Überspannungsschäden entstehen durch Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung und können einen großen Schaden in einem Unternehmen anrichten. Durch eine entsprechende Gewerbeversicherung kann man Überspannungsschäden in den Versicherungsumfang mit aufnehmen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Firmenversicherung, mit der alle elektronischen Geräte in einem Unternehmen versichert sind. Im Einzelfall können auch durch die Betriebshaftpflicht Überspannungsschäden abgesichert werden, dann aber nur die Schäden, die einem anderen zugeführt werden.

  • Von einer Überversicherung ist immer dann die Rede, wenn die Versicherungssumme wesentlich höher ist als das Risiko, welches z.B. durch die Betriebshaftpflicht abgesichert ist. Nachteilig wirkt sich die Überversicherung bei einer Firmenversicherung nur im Preis aus, denn für ein höheres Risiko, welches gar nicht besteht, muss man nur mehr Geld bezahlen.

    Daher ist es bei der Gewerbeversicherung wichtig, sein Risiko zu kennen und entsprechend durch die Firmenversicherung abzudecken.

  • Von einer Unterversicherung ist immer dann die Rede, wenn die Versicherungssumme nicht ausreichend ist, um einen Schaden zu begleichen. Vor allem im Bereich der Betriebshaftpflicht ist es wichtig, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbarten. Dies gilt aber auch für viele weitere Arten der Gewerbeversicherung, denn immer wenn eine Unterversicherung vorliegt, muss die Firma die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Welche Versicherungssummen bei einer Firmenversicherung sinnvoll sind, kann bei einem versierten Versicherungsmakler oder einem auf Gewerbe- und Firmenversicherungen spezialisiertem Versicherungsfachmann erfragt werden.

  • Ist in der Gewerbeversicherung ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag vereinbart, dann prüft die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall nicht, ob eine Unterversicherung bei der Firmenversicherung gegeben ist. So wird durch den Unterversicherungsverzicht im Schadenfall keine Kürzung vorgenommen und die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als maximale Entschädigung gezahlt. Den Unterversicherungsverzicht gibt es in jeder Sachversicherung und im Einzelfall auch bei der Betriebshaftpflicht.

Übersicht zum Buchstaben V

  • Als Vandalismus bezeichnet die Gewerbeversicherung eine Beschädigung der Geschäftsausstattung oder Firmengebäude durch Dritte, die absichtlich herbeigeführt wurde. Wichtig ist es für Unternehmen, im Rahmen der Firmenversicherung auch den Tatbestand des Vandalismus zu versichern. Die Betriebshaftpflicht ist bei Vandalismus nicht zuständig und bietet daher keinen ausreichenden Versicherungsschutz.

  • Wie bei allen Versicherungen spielt die Versicherungssumme auch bei einer Gewerbeversicherung eine sehr große Rolle. Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zahlt die Versicherungsgesellschaft, bei der die Firmenversicherung abgeschlossen wurde, im Schadensfall.

    Reicht die Versicherungssumme nicht aus, muss die Differenz durch den Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Gerade bei Einschluß von Inventar, Gebäude oder Betriebsausfall ist die Höhe der Versicherungssumme sehr wichtig.

  • Verstößt einer der Vertragspartner gegen die Bedingungen oder einzelne Klauseln, zu denen ein Vertrag geschlossen wurde, dann sind meist Vertragsstrafen die Folge. Im geschäftlichen Bereich ist dies sehr häufig der Fall, sodass man sich hier mit einer entsprechenden Firmenversicherung absichern sollte.

    Es gibt viele verschiedene Arten der Gewerbeversicherung, sodass man sich hier in jedem Fall von einem Versicherungsfachmann beraten lassen sollte.

  • Bei einer Firmenversicherung wird eine vorläufige Deckungszusage für den Zeitraum gegeben, der zwischen der Antragstellung zur Gewerbeversicherung und der Ausstellung des Versicherungsvertrags liegt. Damit ist sofort gewährleistet, dass die Versicherung bei einem Schaden für diesen eintritt. Bei einigen Versicherungsarten, wie beispielsweise der Betriebshaftpflicht, ist die vorläufige Deckungszusage Gang und Gäbe. Bei einer betrieblichen Rechtschutzversicherung hingegen, muss meist erst eine bestimme Wartezeit eingehalten werden.

Übersicht zum Buchstaben W

  • Da der Wert für ein Gebäude und die Betriebseinrichtung Änderungen durch Preissteigerungen und Bestandsveränderungen unterliegt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, wenn keine regelmäßige Anpassung durchgeführt wird. Damit dies in der Gewerbeversicherung vermieden werden kann, gibt es hier meist Klauseln für den Wertzuschlag. Somit erhöht sich prozentual der Wert der in der Firmenversicherung zu versichernden Gegenstände und die Versicherungssumme ist immer ausreichend. Bei der Betriebshaftpflicht gibt es hingegen keinen Wertzuschlag.

Übersicht zum Buchstaben Z

  • Wird etwas von der Gewerbeversicherung zum Zeitwert ersetzt, dann zahlt die Versicherung an den Geschädigten nur die Summe aus, die der beschädigte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung wert war. Zu unterscheiden ist der Zeitwert vom Neuwert. Bei einer Firmenversicherung, wie beispielsweise der Betriebshaftpflichtversicherung, sollte genau auf den Wortlaut geachtet werden, um im Schadensfall den Schaden auch wirtschaftlich ersetzt zu bekommen bzw. ersetzen zu können.