Absperrkosten
Unter den Absperrkosten versteht man die Kosten für eine notwendige Absperrung von Straßen, Grundstücken und Wegen infolge eines Versicherungsfalles. Ist in der Gewerbeversicherung die Übernahme der Absperrkosten vereinbart, dann trägt die Firmenversicherung auch diese Kosten. Unter bestimmten Umständen sollte auch bei einer Betriebshaftpflicht darauf geachtet werden, dass auch bei dieser Gewerbeversicherung Absperrkosten inbegriffen sind.







