Arglistige Täuschung
Die arglistige Täuschung ist die vorsätzliche Erregung oder Erhaltung eines Irrtums. Dies kann durch das Aufstellen einer falschen Behauptung oder durch Verschweigen erfolgen. Bei einer Gewerbeversicherung führt die arglistige Täuschung dazu, dass die Firmenversicherung nicht in der Leistungspflicht ist. Dies ist aber nicht nur bei der Gewerbeversicherung, wie der Betriebhaftpflicht der Fall, sondern bei allen anderen Versicherungsarten auch.







