Betriebskostenversicherung
Bei einem Freiberufler ist durch Krankheit ein längerer Ausfall seiner Arbeitskraft gegeben und damit steht seine berufliche Existenz auf dem Spiel. Während die Einnahmen ausfallen, laufen die Betriebskosten weiter, die man im Rahmen einer Gewerbeversicherung durch die Betriebskostenversicherung aufgefangen werden können. Die Betriebskostenversicherung ist nicht standardmäßig ein Bestandteil der Firmenversicherung und muss daher gesondert, beispielsweise in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht, abgeschlossen werden.







