Betriebsschließung
Nach einem Schaden an den Betriebsgebäuden kann es zu einer Betriebsschließung kommen, wenn die Betriebsgebäude nicht mehr benutzbar sind. Eine Betriebschließung ist meist mit Umsatzeinbußen verbunden, die durch eine spezielle Form der Gewerbeversicherung abgesichert werden können. Hier ist nicht die eigene Betriebshaftpflicht zuständig, sondern die sog. Betriebsunterbrechungsversicherung.







