Blitzschlag
Der Blitzschlag kann ebenfalls durch eine Gewerbeversicherung abgesichert werden, was vor allem in Bezug auf eine Elektronikversicherung der Fall ist. Schlägt der Blitz dann direkt in das Firmengebäude ein, kommt diese Firmenversicherung für den dadurch entstandenen Schaden auf. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist der Blitzschlag nicht im Versicherungsumfang enthalten.







