Einbruchdiebstahl
Der Einbruchdiebstahl ist bei einer Firmenversicherung dann gegeben, wenn in ein geschlossenes und gesichertes Firmengebäude eingebrochen und etwas entwendet wurde. Durch eine spezielle Firmenversicherung kann der entstandene Schaden am Gebäude sowie der Schaden durch die entwendeten Gegenstände versichert werden.
Die Betriebshaftpflicht deckt derartige Schäden jedoch nicht ab.







