Gewerbeversicherung-Vergleich

Absicherung für Selbstständige, Freiberufler und Firmen

Gewerbeversicherung Lexikon

 

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seiner Sorgfaltpflicht nicht nachgekommen ist und dadurch ein Schadensfall entstanden ist. In der Firmenversicherung, wie in anderen Versicherungsarten auch, ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Versicherungsnehmer der Gewerbeversicherung fahrlässig einen Schadensfall herbeigeführt hat bzw. wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

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