Mietverlust
Kann ein Unternehmensgebäude aufgrund eines Schadens nicht vermietet werden, entsteht dem Eigentümer ein Mietverlust. Gegen diesen Schaden kann er sich durch eine Gewerbeversicherung absichern. Ersetzt wird durch diese Firmenversicherung die entgangene Miete für die Dauer des Schadens. Durch die Betriebshaftpflicht ist eine derartige Entschädigungsleistung seitens der Gewerbeversicherung nicht vorgesehen.







