Neuwert
Ist bei einer Versicherung vom Neuwert die Rede, dann werden von der jeweiligen Versicherung beschädigte Gegenstände zum jeweiligen Neuwert, also zum Preis der Neubeschaffung, ersetzt. Dies ist aber nicht nur bei einer Firmenversicherung der Fall, sondern auch bei Versicherungen im privaten Bereich.
Der Ersatz zum Neuwert ist bei einer Gewerbeversicherung aber nicht der Standard und muss meist zusätzlich vereinbart werden. Überwiegend gilt in den Versicherungspolicen der aktuelle Zeitwert als Grundlage für die Schadensregulierung.







