Obligatorische Rückversicherung
Die obligatorische Rückversicherung bedeutet, dass bestimmte Handlungen für den Erst- wie auch für den Rückversicherer verbindlich sind. Bei der Gewerbeversicherung beispielsweise ist der Erstversicherer verpflichtet, den Rückversicherer in der bestimmten Höhe am Geschäft zu beteiligen. Der Rückversicherer bei einer Firmenversicherung ist verpflichtet, die Abgaben des Erstversicherers anzunehmen. Vorteile ergeben sich z.B. in der Betriebshaftpflicht durch die obligatorische Rückversicherung im Bezug auf die Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten.







