Unterversicherungsverzicht
Ist in der Gewerbeversicherung ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag vereinbart, dann prüft die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall nicht, ob eine Unterversicherung bei der Firmenversicherung gegeben ist. So wird durch den Unterversicherungsverzicht im Schadenfall keine Kürzung vorgenommen und die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als maximale Entschädigung gezahlt. Den Unterversicherungsverzicht gibt es in jeder Sachversicherung und im Einzelfall auch bei der Betriebshaftpflicht.







