Vandalismus
Als Vandalismus bezeichnet die Gewerbeversicherung eine Beschädigung der Geschäftsausstattung oder Firmengebäude durch Dritte, die absichtlich herbeigeführt wurde. Wichtig ist es für Unternehmen, im Rahmen der Firmenversicherung auch den Tatbestand des Vandalismus zu versichern. Die Betriebshaftpflicht ist bei Vandalismus nicht zuständig und bietet daher keinen ausreichenden Versicherungsschutz.







