Vorläufige Deckungszusage
Bei einer Firmenversicherung wird eine vorläufige Deckungszusage für den Zeitraum gegeben, der zwischen der Antragstellung zur Gewerbeversicherung und der Ausstellung des Versicherungsvertrags liegt. Damit ist sofort gewährleistet, dass die Versicherung bei einem Schaden für diesen eintritt. Bei einigen Versicherungsarten, wie beispielsweise der Betriebshaftpflicht, ist die vorläufige Deckungszusage Gang und Gäbe. Bei einer betrieblichen Rechtschutzversicherung hingegen, muss meist erst eine bestimme Wartezeit eingehalten werden.







