Wertzuschlag
Da der Wert für ein Gebäude und die Betriebseinrichtung Änderungen durch Preissteigerungen und Bestandsveränderungen unterliegt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, wenn keine regelmäßige Anpassung durchgeführt wird. Damit dies in der Gewerbeversicherung vermieden werden kann, gibt es hier meist Klauseln für den Wertzuschlag. Somit erhöht sich prozentual der Wert der in der Firmenversicherung zu versichernden Gegenstände und die Versicherungssumme ist immer ausreichend. Bei der Betriebshaftpflicht gibt es hingegen keinen Wertzuschlag.







