Die Maschinenversicherung
Unsere Arbeitswelt wird zunehmend technisiert. Das bringt zwar Fortschritte und Annehmlichkeiten, andererseits aber auch die Gefahr von Verlusten durch Beschädigung, Zerstörung oder auch Diebstahl der Maschinen. Auch schon kleine Probleme können große finanzielle Auswirkungen haben. Maschinenversicherungen bieten Schutz. Prinzipiell muss zwischen transportablen und stationären Maschinen unterschieden werden.
Transportable Maschinen
Transportable oder auch fahrbare Maschinen (Baumaschinen, Turmdrehkrane, Hub- und Gabelstapler, landwirtschaftliche Maschinen, u.v.m.) sind ständigen Risiken wie Brand, Blitzschlag, Bedienungsfehler, Explosion oder Konstruktionsfehlern ausgesetzt. Bei einem Schaden kann es zu schwerwiegenden finanziellen Kosten kommen.
Versicherungsschutz wird geboten gegen unvorhersehbare Sachschäden sowie dem Abhandenkommen durch Raub oder Diebstahl und Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit, Versagen der Sicherheitseinrichtungen und vielem mehr. Es wird ein Teilschaden oder Totalschaden gedeckt und um einen eventuellen Selbstbehalt verringert.
Stationäre Maschinen
Bei stationären Maschinen (Werkzeugmaschinen, Druckmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen, u.v.m.) wird unter anderem für Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktionsfehler oder dem Versagen von Messeinrichtungen durch eine Maschinenversicherung Schutz geboten. Wiederum deckt die Versicherung entweder einen Teilschaden oder einen Totalschaden nach Abzug eines vereinbarten Selbstbehaltes ab.





