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Die Praxisausfallversicherung

Eine Praxisausfallversicherung ist eine Kombination aus den Risiken Krankheit und Unfall oder Sachschäden für Ärzte. Vereinfacht gesagt ist es eine finanzielle Absicherung der laufenden Kosten bei Betriebsunterbrechung. Eine Betriebsunterbrechung kann aufgrund von Unfall oder Sachschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Krankheit, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel und einer Quarantäne in Zusammenhang mit einer aufgetretenen Seuche gegeben sein.

Die Bündelung der verschiedenen Versicherungsfälle in einem Produkt ist neu und nicht immer vorteilhaft für den Arzt. Da ist beispielsweise die Krankentagegeldversicherung. Sie ist für Ärzte besonders günstig und 75% des Umsatzes aus ärztlicher Tätigkeit können hier versichert werden. Da die Anbieter der „neuen“ Praxisausfallversicherung besonderes steuerliche Vorteile anpreisen, sei angemerkt, das die steuerliche Abzugsfähigkeit längst nicht garantiert ist.

Eine Praxisausfallversicherung kann eine Krankentagegeldversicherung nicht ersetzen, sie kann aber als sinnvoller Zusatz in die Versicherungsleistungen eingebaut werden. Es ist empfehlenswert für Ärzte, sich vorab über die Sinnhaftigkeit einer Praxisausfallversicherung entsprechend kompetent beraten zu lassen. Die Angebote sind noch nicht für alle niedergelassenen Ärzte tatsächlich brauchbar.