Die Transportversicherung
Transportrisiken sind sehr vielfältig: es kann ein Unfall passieren und die Ladung beschädigen oder der gesamte LKW wird gestohlen. Dabei entsteht gleich ein sehr hoher Schaden. Oft ist der Ladungswert wesentlich höher als das Fahrzeug selbst.
Eine Transportversicherung oder auch Werksverkehrsvericherung kann Schäden während des Transports von Gütern, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln die zu eigenen unternehmerischen Zwecken befördert werden abdecken. Die Fahrzeuge müssen dem Unternehmer gehören und von seinem Personal gefahren werden. Die Deckung gilt auch bei Nachtfahrten. Alle eigenen Fahrzeuge fallen in diese Regelung, neue müssen nicht extra in den Versicherungsvertrag eingebracht, alte nicht ausgegliedert werden.
Der Geltungsbereich gilt meist (Unterschiede bei Versicherern beachten) in:
Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Schweiz, Polen und Tschechien.
Die Transportversicherung oder Werksverkehrsvericherung deckt Schäden wie:
- Höhere Gewalt bei Naturereignissen
- Verunfallung des Transportmittels
- Explosion, Brand
- Raub oder räuberische Erpressung
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Bei Be- und Entladen entstandenen Unfällen





