Die Gaststättenversicherung
Die Gaststättenversicherung ist eine ganz wichtige Versicherung für Hotels, Cafés, Restaurants oder Pensionen. Der Inhaber ist für alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden selbst verantwortlich. Viele Menschen finden sich täglich in Gastbetrieben ein, da sind Probleme vorprogrammiert.
Um sich gut abzusichern, gibt es eben die Gaststättenversicherung. Diese bietet ihre Leistungen bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen eines privatrechtlichen Inhaltes gegen den Inhaber oder seine Mitarbeiter an.
Der Haftpflichtschutz gilt auch für:
die Beschädigung oder das Abhandenkommen von aufbewahrten Sachen von Gästen
den Partyservice
alle Tätigkeitsschäden
diverse Auslandsschäden
die Beschädigung oder den Diebstahl von eingestellten Kfzs, dem Zubehör sowie dem Reisegebäck im Kfz
den Parkservice (Hotelgäste)
die vorhandenen Heizöltanks bis 10.000 Liter
und für Umweltschäden
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, werden die Prozessgebühren vom Versicherer getragen, ebenso wird der Prozess durch den Versicherer geführt. Die Gaststättenversicherung zählt auf jeden Fall zu den notwendigen Gewerbeversicherungen.





