Gewerbeversicherungen sind ein Muss für jede Art von Unternehmen

Eine der wichtigsten Gewerbeversicherungen ist dabei die Betriebshaftpflichtversicherung, denn sie kommt für alle Schäden auf, die man einem Dritten zufügt. Diese Art der Gewerbeversicherung kommt in allen Branchen zum Tragen, denn ganz gleich ob man ein Ladengeschäft hat oder als freier Mitarbeiter tätig ist, ein Schaden ist schnell mal passiert. Einige Berufsgruppen sind sogar per Gesetz verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Ebenso wichtig kann im gewerblichen Bereich die gewerbliche Rechtsschutzversicherung sein, denn genauso schnell wie man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat, kommt es auch zu einem Streit, der sich dann meist nur vor Gericht klären lässt. Führt man ein Ladengeschäft, ist eine Gebäudeversicherung sehr von Bedeutung. Sie schützt ein Gebäude vor den finanziellen Folgen durch Schäden, die durch Hagel, Schnee, Sturm oder Feuer entstanden sind. Auch Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind, werden von dieser Gewerbeversicherung übernommen.

Versicherungsschutz auf mehreren Ebenen - Kombitarife können viel Geld sparen

Hat man ein Ladengeschäft gemietet, sollte man darauf achten, dass der Vermieter über eine solche Betriebsgebäudeversicherung verfügt. Für die Geschäftsausstattung ist die Inventarversicherung wichtig. Durch sie sind Gegenstände wie z.B. Regale oder Büroeinrichtungen gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Wasser und Feuer abgesichert. Eine weitere besondere Gewerbeversicherung ist die Warenversicherung für die einzelnen Waren und die Elektronikversicherung, mit der man beispielsweise EDV-Anlagen finanziell absichern kann.

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FAQ - Fragen und Antworten

  • Die Gewerbeversicherung gilt nicht für alle Arten von Gewerbe, da man eine Gewerbeversicherung in mehrere Unterarten klassifizieren kann. Aufgrund dessen sollten sich Selbstständige gut informieren und sich selbst Gedanken darüber machen. Versicherungen, die notwendig für alle Arten von Gewerbe sind, sind die Haftpflichtversicherung, der Firmenrechtsschutz und Absicherungen bei Betriebsausfall und Betriebsschließung.

  • Selbständige sind verpflichtet eine Gewerbeversicherung abzuschließen, da man sich gegen alle möglichen Risiken absichern sollte. Die Betriebshaftpflicht ist für alle Arten von Gewerbe verpflichtend

  • Allgemein kann man sagen, dass alle Arten von Gewerbeversicherungen unentbehrlich sind, da einem im Alltag immer Fehler unterlaufen können. Die aus den Fehlern entstandenen Schäden können teuer werden. Mit einer umfangreichen Absicherung der Gewerbeversicherung können Schäden dieser Art und eine mögliche Schließung des Unternehmens vermieden werden.

  • Es wird dem Versicherten jährlich angeboten, einen Fragebogen auszufüllen. So wird geschaut, ob Risiken entstehen oder ein Risiko höher geworden ist. Bei einer Erhöhung oder Verminderung eines Risikos werden die Tarife dementsprechend angepasst.

  • Heutzutage ist es von Vorteil eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen, denn im Falle einer Betriebsunterbrechung wird oftmals die Existenz des Unternehmens bedroht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist in keinem Versicherungsvertrag enthalten und muss dadurch zusätzlich inkludiert werden. Gehälter und Löhne können auch während einer Betriebsunterbrechung gezahlt werden und entkommene Gewinne können einbezogen werden.

  • Zuallererst müssen der eigene Versicherungsschutz und der Schutz des eigenen Unternehmens gut durchdacht sein. Vor Beginn des Unternehmens sollten Sie sich mit den möglichen Risiken umfangreich befassen. Nachdem Sie sich mit den Risiken auseinandergesetzt haben, könne Sie die Risiken priorisieren und für diese eine Reihenfolge festlegen.

  • Hier orientiert sich die Versicherungssumme nach dem Neuwert. Der gültige Listenpreis ohne Rabatte einschließlich entstandenen Bezugskosten (Montage und Fracht) ist ausschlaggebend.

  • Mit der Inventarversicherung werden diejenigen Arbeitsmittel und Gegenstände, welche in den Räumlichkeiten des Unternehmens ihren Platz finden, für den Fall von Beschädigungen abgesichert. Hier kommt es ebenso wie bei der Betriebsunterbrechungsversicherung und vielen weiteren Formen der Absicherung sehr darauf an, um was für ein Unternehmen es geht und wie die Struktur ausgestaltet ist. Selbstredend ist auch die Wertigkeit von hoher Bedeutung, wenn es darum geht, ob das Inventar einer eigenen Absicherung via Versicherung bedarf oder nicht. Die Entscheidung ist wie bei jeder Betriebsversicherung nicht pauschal zu beurteilen, sondern im Detail. Während einige Branchen auch nicht mehr das Maß an Arbeitsmitteln notwendig machen, wie es in der Vergangenheit der Fall ist, ist die Zahl eben jener in anderen Bereichen weiterhin sehr groß. Auch diesen Faktor gilt es bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob eine Inventarversicherung nun notwendig ist oder nicht.

  • Zu einem Missgeschick ist es schnell gekommen und wer sich sowohl als Person absichern will, als auch an das Gesamtunternehme denken mag, für den sind die beiden Versicherungsformen zu recht moderaten Tarifen durchaus von großer Bedeutung. Wird die Beschädigung von fremdem Inventar oder aber das Eigenverschulden bei einem anderen finanziellen Verlust auch persönlich negativ aufgenommen, kann es heute immer häufiger auch zu weiterführenden Streitigkeiten kommen. Hier greift die Firmenrechtsschutzversicherung im Fall der Fälle und mit den 3 genannten Formen ist man im Gewerbe auch in schwierigen Situationen abgesichert. Im Optimalfall kann einem ggf. drohenden Konflikt gleich die Schärfe genommen werden, wenn darauf verwiesen wird, dass eine der notwendigen Haftpflichtversicherungen besteht und zu rate gezogen werden kann. Auch der persönliche Umgang mit den Arbeitsmaterialien gestaltet sich mit der adäquaten Absicherung im Rücken deutlich angenehmer und komfortabler, als es ohne eben jene der Fall ist. Hier können sich ein ruhiges Gefühl und die dennoch notwendige Sorgfalt in optimaler Art und Weise verbinden.

  • Die Krise, die mit dem Coronavirus einhergegangen ist, hat viele Menschen und Unternehmen auch wirtschaftlich hart getroffen. Mit einer Praxisausfallversicherung sind Gewerbetreibende in Zukunft im Falle einer Quarantäne oder behördlichen Schließung gegen den Verdienstausfall abgesichert. Bis zu 12 Monate ist es möglich, hier die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zweifelsohne handelt es sich bei dieser Art der Versicherung um ein Produkt, welches vor geraumer Zeit noch nicht viel Aufmerksamkeit und Interesse geweckt hat, durch die letzten Jahre jedoch in seiner Attraktivität deutlich gestiegen ist.

  • Grundsätzlich ist es bei der hier vorliegenden Versicherung so, dass Unternehmen auch zukünftig im Fall abgesichert sind, wenn die Firma aufgrund von einer meldepflichtigen Krankheit für einen gewissen Zeitraum geschlossen werden muss. Dass dies auch ohne Corona möglich war und weiterhin möglich sein wird, hat die Vergangenheit durchaus gezeigt. Zwar wird das öffentliche Interesse an einer solchen Thematik voraussichtlich nach der Pandemie wieder abnehmen, was jedoch die Gefahr nicht mindert und auch nicht bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit des Versicherungsfalls im Nachgang geringer ist, als sie es im Vorfeld der Krise war.

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