Eine mögliche Betriebsschließung hat meist verheerende Folgen

Wichtige Grundlagen der Betriebsschließungsversicherung?

Wird ein Betrieb durch eine richterliche oder behördliche Anordnung geschlossen, ist das sowohl für den Inhaber wie auch für die Angestellten ein überaus unschönes Ereignis. Selten kann man sich darauf vorbereiten, man kann sich aber durch eine entsprechende Versicherung gegen finanzielle Schäden absichern. Die Betriebsschließungsversicherung tritt ein, wird ein Unternehmen aufgrund von Seuchengefahr geschlossen. Das ist ein sehr wichtiger Fakt: Nur gegen das Risiko der Betriebsschließung bei Seuchengefahr kann man sich versichern. Zum Beispiel die Betriebsschließungsversicherung Gastronomie wäre hier zu erwähnen. Man kann nicht unhygienische Zustände, die man selbst verursacht hat und die eine Betriebsschließung nach sich ziehen, durch eine Betriebsschließungsversicherung finanziell absichern. Ferner ist eine Betriebsschließung aus anderen Gründen wie z.B. der Nichtzahlung von Steuern nicht versicherbar. Betriebsschließungsversicherung Kosten lassen sich mit Hilfe unserer Experten leicht ermitteln.

Wenn ein Unternehmen in der Lebensmittelbranche tätig ist, ist eine Betriebsschließungsversicherung empfehlenswert. Egal ob Lebensmittel produziert, verpackt, verarbeitet oder verteilt werden. Ständig gibt es Lebensmittelkontrollen, die auch einmal negativ enden können – nämlich mit der zeitweiligen Schließung des Betriebs.

Wann eine derartige Betriebsschließungsversicherung greift, ist genau festgelegt. Zudem ist diese Versicherung natürlich nicht für jedes Unternehmen interessant. Es werden hauptsächlich Unternehmen aus dem Lebensmittel- oder Tiernahrungsbereich angesprochen. Sie sind durch eine Betriebsschließung zu jeder Zeit bedroht, weshalb die Betriebsschließungsversicherung im Grunde genommen für sie unentbehrlich ist. Von diesen Betrieben geht eine überaus große Gefahr aus, über ihre Produkte die festgestellte Krankheit in großem Umfang zu verbreiten und somit eine Epidemie hervorzurufen.

Wann tritt der Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung ein?

Die Betriebsschließungsversicherung wird in die Kategorie Betriebsunterbrechungsversicherung eingeordnet. Diese spezielle Art Versicherung tritt nur ein, wenn gewisse Umstände zur Betriebsschließung geführt haben und daraus ein Schaden für den Betrieb entstanden ist. Das Schadensereignis ist in jedem Falle das Feststellen einer potentiellen Seuchengefahr und die unmittelbar damit zusammenhängende Schließung des Betriebs nach Anordnung des zuständigen Amtes.

Was gehört zum Deckungsumfang? - Beispiele zum Versicherungsschutz

Das Bundesseuchengesetz definiert den Begriff Seuche in der Art, dass alle meldepflichtigen Krankheiten darunter fallen. Tritt dementsprechend eine solche Krankheit in einem Unternehmen auf – und damit sind nicht nur die oben genannten Unternehmen aus dem Lebensmittel- und Tiernahrungsbereich gemeint -, kann das gesamte Unternehmen geschlossen werden. Ein gutes Beispiel außerhalb der beiden Hauptbranchen ist ein Großraumbüro. Auch hier kann es zum Ausbruch einer Seuche kommen. Kehrt etwa ein Mitarbeiter von einer Auslandsreise zurück und schleppt den Vogelgrippe-Erreger ein, kann das Unternehmen auf behördliche Anordnung geschlossen werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Das ausgesprochene Arbeitsverbot für die Angestellten wird ebenfalls als Betriebsschließung angesehen und fällt unter den Versicherungsumfang der Betriebsschließungsversicherung. Für die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Bruttolohnkosten erhält dieser von der Versicherung eine Entschädigungsleistung. Wird eine Desinfektion durchgeführt und werden dadurch Schäden an den Waren oder im versicherten Betrieb selbst verursacht, sind diese durch die Betriebsschließungsversicherung abgesichert. Weiterhin werden die Kosten der Desinfektion und für behördlich angeordnete Beobachtungs- und Ermittlungsmaßnahmen getragen.

Zu beachten ist, dass die Betriebsschließungsversicherung nur leistet, wenn keine Entschädigung durch den Staat erfolgt. Dies ist bei der Betriebsschließungsversicherung Gastronomie der Fall aber auch in anderen Tarifen. Zudem sind gewisse Waren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gehören diese dem Versicherungsnehmer nicht, bekommt er dafür keine Versicherungsleistung. Auch für bereits bei Lieferung verseuchte Ware wird keine Entschädigung gezahlt.

Umsatzverlust sowie die laufenden Betriebskosten werden in diesem Notfall von der Betriebsschließungsversicherung übernommen. Auch im Versicherungsschutz (auch wenn der Betrieb nicht geschlossen wird) enthalten sind alle Warenschäden, die bei behördlichen Maßnahmen entstehen, wie zum Beispiel die Vernichtung der eingezogenen Lebensmittel.

Viele große deutsche Versicherer bieten Versicherungstarife im Bereich der Betriebsschließungsversicherungen an. Die Axa Ertragsausfallversicherung zum Beispiel ist oft vertreten, aber auch viele andere. Informieren Sie sich unabhängig über die Leistungen sowie deren Versicherungsprämien mit unserem Tarifvergleich.

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