Absicherung der Betriebs- & Geschäftsausstattung zu attraktiven Konditionen

Grundlagen einer Inhaltsversicherung

Was im privaten Haushalt die Hausratversicherung, ist für Gewerbebetriebe die Inhaltsversicherung. Denn die hierbei versicherten Risiken sind nahezu identisch mit denen der privaten Versicherung. In erster Linie wird zwar die Bezeichnung „Inhaltsversicherung“ in diesem Zusammenhang am häufigsten verwendet. Jedoch sind auch Begriffe wie Sach-Inhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Gewerbeinhaltsversicherung oder Firmeninhaltsversicherung geläufig.

Was ist in der Inhaltsversicherung versichert? Was kann man zudem versichern?

Bei der Inhaltsversicherung sind Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Einbruch-Diebstahl- sowie Vandalismusschäden im Versicherungsschutz enthalten. Weil aber im Schadensfalle nicht selten für einen unbestimmten Zeitraum keine Gewinne erzielt werden (durch Maschinenstillstand et cetera) und im Zuge dessen durch die Betriebsunterbrechung teils massive Schäden entstehen können, ist es möglich, eine so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung zusätzlich zu integrieren. Das heißt, dass die finanzielle Entschädigung, die das versicherte Unternehmen von der Versicherung nach einem Schadensfall erhält, ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Arbeiten wieder aufzunehmen. In der Hausratversicherung ist zum Beispiel auch eine Elektronikversicherung enthalten, bei der Inhaltsversicherung komplettiert hingegen eine Montageversicherung das Versicherungspaket. Darüber hinaus bieten einige Versicherer zur Inhaltsversicherung überdies eine Versicherung des Warentransportes sowie eine Maschinenversicherung an.

Was ist nicht versichert?

Im Versicherungsschutz sind in der Regel die folgenden Gegenstände und Werte nicht enthalten: Urkunden, Wertpapiere, Briefmarken, Medaillen, Münzen und Bargeld. Geldkarten mit Guthaben, sofern sie nicht zu den Vorräten oder zu den im Betrieb gelagerten Waren gehören, sind ebenfalls nicht abgedeckt. Darüber hinaus sind Pläne, Karteien, Skizzen, Zeichnungen, Akten, Prototypen, Modelle, Ausstellungsstücke, Muster oder Geschäftsbücher ebenso wenig mitversichert, wie individuell für den Betrieb konzipierte Daten und Programme.

Umfang und Versicherungsleistung der Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung greift, wenn es um die Neubeschaffung oder um die Wiederherstellung des jeweils versicherten Gegenstandes geht. Dabei ist stets der Neuwert versichert. Eine Ausnahme allerdings gibt es in diesem Zusammenhang: beträgt nämlich der Zeitwert des betreffenden Gegenstandes weniger als 40 Prozent des ursprünglichen Wertes, so ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, die Leistungen zu kürzen. Im Allgemeinen sind die Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, Gebrauchsgegenstände der Unternehmensangehörigen sowie auch fremdes Eigentum im Versicherungsschutz enthalten. Ist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung integriert, so übernimmt die Versicherung die Kosten dann, wenn der Betrieb bedingt durch den Sachschaden nicht mehr in der Lage ist, zu wirtschaften. Für die Dauer des Betriebsausfalls sind sowohl die laufenden Kosten, als auch entgangene Gewinne abgedeckt.

Zielgruppen einer Inhaltsversicherung

Alle Unternehmen sowie freiberuflich Tätige können von der Inhaltsversicherung profitieren. Einige Versicherer bieten ihren Kunden bei Versicherungsabschluss attraktive Vorteile. So erhalten zum Beispiel Existenzgründer in den ersten beiden Versicherungsmonaten Nachlässe auf die zu zahlenden Versicherungen. Auch Apotheker, Ärzte oder Versicherte aus dem gastronomischen Bereich haben auf Wunsch die Möglichkeit, im Rahmen der Inhaltsversicherung spezielle Versicherungskonzepte für sich zu nutzen. Wir zeigen Ihnen im Vergleich der Inhaltsversicherungen die Tarife und deren Preis/- Leistungsverhältnis.

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