Beim Aufbau einer Maschine oder Anlage beim Kunden kann viel schiefgehen: Ein Bauteil stürzt vom Kran, ein Montagefehler zerstört die Steuerung, ein Brand vernichtet die halbfertige Anlage. Die Montageversicherung schützt Hersteller, Lieferanten, Montagefirmen und Auftraggeber vor diesen Sachschäden.
Inhalt
Für wen ist die Montageversicherung?
Sie richtet sich an alle, die das Risiko einer Montage tragen: Hersteller und Lieferanten von Maschinen und Anlagen, Montage- und Anlagenbaufirmen, Elektro-, Heizungs- und Lüftungsbauer sowie Auftraggeber, die neue Anlagen aufbauen lassen. Wer das Risiko trägt, regelt der Liefer- oder Werkvertrag – in der Regel bis zur Abnahme der Auftragnehmer.
Was ist versichert?
- Das Montageobjekt: die Maschine oder Anlage, die montiert wird, einschließlich der Materialien und Bauteile
- Die Montageausrüstung: Werkzeuge, Gerüste, Hebezeuge, Baubuden, Unterkünfte und Hilfsmittel – je nach Vereinbarung
- Fremde Sachen: zum Beispiel bereits vorhandene Anlagenteile des Kunden, an oder neben denen gearbeitet wird
- Kosten: Aufräumkosten, Bergungskosten und Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten, Überstunden oder Feiertagsarbeit – sofern vereinbart
Gegen welche Schäden?
Die Montageversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden während der Montage, etwa durch:
- Montagefehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit der Monteure
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (Folgeschäden an anderen Teilen)
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Überschwemmung und andere Naturgefahren
- Diebstahl von Teilen und Werkzeugen sowie Vandalismus
- Schäden beim Probebetrieb
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem Abladen am Montageort und endet mit der Abnahme durch den Auftraggeber oder nach einer vereinbarten Dauer des Probebetriebs.
Was ist nicht versichert?
- die Beseitigung des Mangels selbst, etwa das Ersetzen eines fehlerhaften Teils – versichert sind nur die Folgeschäden
- Vertragsstrafen, Verzugsschäden und entgangener Gewinn – dafür gibt es gesonderte Lösungen
- Betriebs- und Hilfsstoffe, Produktionsmittel sowie Pläne und Unterlagen
- Verschleiß und Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen gerechnet werden muss
Abgrenzung zur Haftpflicht
Die Montageversicherung ist eine Sachversicherung: Sie zahlt für Schäden an der Anlage selbst, unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Sie übernimmt aber nicht die Schadenersatzansprüche des Kunden, etwa wegen einer verspäteten Inbetriebnahme. Verletzt ein Monteur Personen oder beschädigt er Eigentum des Kunden, ist die Betriebshaftpflicht zuständig. Schäden durch fehlerhafte Produkte nach der Übergabe deckt die Produkthaftpflichtversicherung.
Ist die Anlage einmal in Betrieb, übernimmt die Maschinenversicherung den Schutz.
Jahresvertrag oder Einzelpolice
Wer regelmäßig montiert, schließt meist einen Jahresvertrag ab: Alle Montagen bis zu einer vereinbarten Summe sind automatisch versichert, abgerechnet wird über den Jahresumsatz. Für große oder einmalige Projekte gibt es Einzelpolicen mit individuell vereinbartem Umfang.
Klären Sie vor dem Abschluss zwei Punkte: Viele Verträge gelten nur für Montagen in Deutschland oder Europa – Auslandsmontagen müssen eigens vereinbart werden. Und der Transport zum Montageort ist nicht automatisch eingeschlossen; dafür eignet sich eine Transportversicherung.
Wegen der großen Unterschiede bei Beiträgen und Bedingungen ist ein Vergleich gerade bei der Montageversicherung sinnvoll.
Für denselben Schutz verlangen Versicherer teils sehr unterschiedliche Beiträge. In unserem kostenlosen Vergleich prüfen wir die Tarife von über 40 Anbietern für Ihren Betrieb – so sparen Sie bis zu 55 %.
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Stand: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Welcher Tarif zu Ihrem Betrieb passt, prüfen wir für Sie im persönlichen Vergleich.
