Leistungsstarker Schutz für stationäre und fahrbare Geräte und Maschinen

Definition der Maschinenversicherung

Unternehmen werden zunehmend technisiert. Dazu zählt nicht nur die Industrie sondern vor allem kleinere Betriebe. Jeder Handwerker, der Einzelhandel, die Gastronomie oder auch Werkstätten benutzen im Alltag Maschinen. Das bringt zwar Fortschritte und Annehmlichkeiten, andererseits aber auch die Gefahr von Verlusten durch Beschädigung, Zerstörung oder auch Diebstahl der Maschinen. Auch schon kleine Probleme an den Maschinen können große finanzielle Auswirkungen haben. Fällt beispielsweise in einer Werkstatt die Hebebühne für längere Zeit aus oder in einem Schreinerbetrieb die Schneidemaschine.

Hier bieten Maschinenversicherungen umfassenden Schutz vor finanziellen Einbußen.

Versicherer unterschieden prinzipiell in transportable und stationäre Maschinen

  • Transportable und fahrbare Maschinen

    • Transportable oder auch fahrbare Maschinen (Baumaschinen, Turmdrehkrane, Hub- und Gabelstapler, landwirtschaftliche Maschinen, u.v.m.) sind ständigen Risiken wie Brand, Blitzschlag, Bedienungsfehler, Explosion oder Konstruktionsfehlern ausgesetzt. Bei einem Schaden kann es zu schwerwiegenden finanziellen Kosten kommen.

      Versicherungsschutz in der Maschinenversicherung wird geboten gegen unvorhersehbare Sachschäden sowie dem Abhandenkommen durch Raub oder Diebstahl und Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit, Versagen der Sicherheitseinrichtungen und vielem mehr. Es wird ein Teilschaden oder Totalschaden gedeckt und um einen eventuellen Selbstbehalt verringert.

      Hier gelten wegen der zusätzlichen Risiken die ABMG - Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung von fahrbaren und transportablen Maschinen

  • Stationäre Maschinen

    • Bei stationären Maschinen (Werkzeugmaschinen, Druckmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen, u.v.m.) wird unter anderem für Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktionsfehler oder dem Versagen von Messeinrichtungen durch eine Maschinenversicherung Schutz geboten. Wiederum deckt die Maschinenversicherung entweder einen Teilschaden oder einen Totalschaden nach Abzug eines eventuell vereinbarten Selbstbehaltes ab.


      Allgemeinen Maschinen Versicherungsbedingungen (AMB)

      Bei stationären Maschinen gilt der Versicherungsschutz in der Regel auch für sämtliche Flüssigkeiten wie etwa Öle oder Gase als Bestandteile der Maschine sowie fest eingebaute Datenträger. Für alle auswechselbaren Datenträger, wie Festplatten, CD´s oder sonstige Speichermedien empfiehlt sich eine Elektronikversicherung.

Kosten einer Maschinenversicherung

Maschinenversicherungen werden unter anderem am Neuwert bzw. dem aktuellen Zeitwert der Maschinen berechnet. Zudem spielt der Standort, Betriebsgröße, Tarifzonen und die Versicherungssumme bei der Berechnung der Versicherungsprämie für eine Maschinenversicherung eine Rolle.

Um eine günstige Maschinenversicherung zu finden, erstellen wir Ihnen gerne einen Tarifvergleich zahlreicher Versicherer. Da die Beiträge weit auseinander gehen, empfiehlt sich der Vergleich hier besonders.

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Hier ein Auszug unserer Partner:

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