Spezieller Rundumschutz und die einzelnen Kriterien sind gefragt
Erläuterung der Praxisausfallversicherung
Eine Praxisausfallversicherung ist eine Kombination aus den Risiken Krankheit und Unfall oder Sachschäden für Ärzte. Vereinfacht gesagt ist es eine finanzielle Absicherung der laufenden Kosten bei Betriebsunterbrechung. Eine Betriebsunterbrechung kann aufgrund von Unfall oder Sachschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Krankheit, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel und einer Quarantäne in Zusammenhang mit einer aufgetretenen Seuche gegeben sein.
Die Bündelung der verschiedenen Versicherungsfälle in einem Produkt ist neu und nicht immer vorteilhaft für den Arzt. Da ist beispielsweise die Krankentagegeldversicherung. Sie ist für Ärzte besonders günstig und 75% des Umsatzes aus ärztlicher Tätigkeit können hier versichert werden. Da die Anbieter der „neuen“ Praxisausfallversicherung besonderes steuerliche Vorteile anpreisen, sei angemerkt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit auf jeden Fall vorab geprüft werden sollte.
Eine Praxisausfallversicherung kann eine Krankentagegeldversicherung nicht ersetzen, sie kann aber als sinnvoller Zusatz in die Versicherungsleistungen eingebaut werden. Es ist empfehlenswert für Ärzte, sich vorab über die Praxisausfallversicherung entsprechend kompetent beraten zu lassen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen unseren unverbindlichen Tarifvergleich der Ausfallversicherungen an. So sehen Sie schnell und bequem was die einzelnen Tarife unterscheidet und ob der zu Ihrer individuellen Situation passende Tarif dabei ist.
Alternativen zur Praxisausfallversicherung
Wie schon erläutert ist die Praxisausfallversicherung nicht für jeden Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten die optimale Absicherung. Oft sind die Praxen mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung in Kombination mit Krankentagegeld oder einer Inventarversicherung besser beraten. Bei Einzelverträgen kann meist der Versicherungsschutz erweitert werden und dies zumeist für einen günstigeren Jahresbeitrag der Versicherung.