Besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler

Grundlagen der Krankentagegeldversicherungen

Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler haben durch die Krankentagegeldversicherung die Möglichkeit, für mehr finanzielle Sicherheit zu sorgen. Schließlich hängt der individuelle Lebensstandard maßgeblich von der Arbeitskraft eines jeden Einzelnen ab. Um im Krankheitsfall den gewohnten Lebensstandard nicht aufgeben zu müssen, ist eine Krankentagegeldversicherung in jedem Fall empfehlenswert.

Fakt ist, dass Arbeitnehmer bis zum 42. Krankheitstag von ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erhalten. Im Anschluss daran beziehen sie von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Bei Freiberuflern und Selbstständigen ist das anders. Sie verfügen zumeist nicht über eine derartige Absicherung. Grund genug also für eine Krankentagegeldversicherung, denn der Ausfall der Arbeitskraft könnte massive (finanzielle) Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Nicht nur bei einem unerwarteten Unfall, einem notwendigen Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit können Betroffene ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Sondern bereits bei einer Grippe ist es bekanntlich ein großes Problem, geistige oder körperliche Leistungen zu erbringen.

Versicherungsart

Mit einer Krankentagegeldversicherung hat der Versicherte Anspruch auf ein vertraglich zu vereinbarendes Krankentagegeld im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Für Freiberufler und Selbstständige bedeutet das, dass sie diese Versicherungsart bereits mit einem Leistungsbeginn ab dem vierten Tag abschließen können. Dabei profitieren Versicherte in erster Linie davon, dass das Krankentagegeld für eine unbegrenzte Dauer gezahlt wird.

Wissenswert ist überdies, dass die Leistungspflicht für den Versicherer mit dem etwaigen Eintritt einer Berufsunfähigkeit endet. Insgesamt kann das Krankentagegeld von Seiten der versicherten Person bei Vertragsabschluss individuell festgelegt werden. Zu berücksichtigen ist diesbezüglich jedoch, dass die Höhe des Tagegeldes nicht über dem aktuellen Einkommen liegen darf. Um ein Höchstmaß an Flexibilität zu gewährleisten, ist es aber im Falle einer Einkommensveränderung stets möglich, auch die Höhe des Krankentagegeldes bedarfsgerecht anzupassen.

Umfang einer Krankentagegeldversicherung

Im Gegensatz zur klassischen Krankenversicherung, bei der sowohl Einzelpersonen, als bei Bedarf auch Familienmitglieder versichert werden können, ist es bei der Krankentagegeldversicherung nur möglich, eine bestimmte bzw. mehrere bestimmte Einzelpersonen zu versichern. Dabei werden diese Personen im Versicherungsvertrag stets namentlich aufgeführt. Ein weiterer interessanter Aspekt in Bezug auf das Krankentagegeld ist, dass diese Absicherung auch als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Ein weiterer Vorteil also sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Freiberufler, die freiwillig gesetzlich versichert sind.

Wer / Was ist nicht versichert?

Im Allgemeinen können nicht gesunde Personen nicht von der Krankentagegeldversicherung profitieren. Mittlerweile gibt es jedoch bereits so genannte Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, die auch dieser Personengruppe den Eintritt in die Versicherung ermöglichen. Hier gilt es aus der Sicht des Antragstellers aber zu prüfen, wie hoch die entsprechenden Risiko- bzw. Wagniszuschläge bei den einzelnen Versicherungen sind.

Zielgruppe einer Krankentagegeldversicherung

Alle zwischen dem 16. und dem 75. Lebensjahr haben die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss dieser Versicherung für Freiberufler und Selbstständige, da diese nicht wie etwa Angestellte und Arbeitnehmer ausreichend versorgt sind. Wir vergleichen eine Vielzahl an Versicherer und können so den für Sie günstigen Tarif einer Krankentagegeldversicherung ermitteln.

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