Fällt der Server aus, ist die Kasse kaputt oder das Ultraschallgerät beschädigt, steht oft der ganze Betrieb. Die Elektronikversicherung ersetzt Schäden an elektronischen Geräten – auch durch Bedienungsfehler, Überspannung oder Wasser, die eine Inhaltsversicherung nicht abdeckt.
Inhalt
- Allgefahrendeckung für Computer, Telefonanlagen, Kassen, Medizin-, Mess- und Prüftechnik
- Versichert sind auch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit und Diebstahl
- Pauschal für den gesamten Gerätebestand oder einzeln für besonders wertvolle Geräte
- Erweiterbar um Daten-, Software- und Mehrkostenversicherung
Warum eine Elektronikversicherung?
Ohne Elektronik arbeitet heute kaum ein Betrieb: Computer, Netzwerk, Telefonanlage, Kassensysteme, Steuerungen und Spezialgeräte. Fällt eine dieser Anlagen aus, sind die Reparatur und die Wiederherstellung der Daten oft teuer und zeitaufwendig. Die Inhaltsversicherung hilft nur bei bestimmten Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser. Die Elektronikversicherung schließt die Lücke: Sie leistet bei unvorhergesehenen Schäden durch nahezu jede Ursache von außen.
Was ist versichert?
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen, Zerstörungen und das Abhandenkommen der Geräte, zum Beispiel durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
- Kurzschluss, Überspannung und Induktion
- Wasser und Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Vandalismus
- Sturz, Bruch und Konstruktions- oder Materialfehler (sofern keine Herstellergarantie greift)
Versicherbar sind Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik wie Drucker und Kopierer, Medizintechnik, Mess- und Prüfgeräte, Kassen- und Sicherheitstechnik sowie Steuerungen. Notebooks, Tablets und Smartphones lassen sich auch für den Einsatz außerhalb des Betriebs versichern.
Was ist nicht versichert?
- Verschleiß und Abnutzung, etwa von Akkus, Druckköpfen oder Leuchtmitteln
- Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren
- Schäden, für die ein Hersteller oder Händler aus Garantie oder Gewährleistung haftet
- reine Software- und Datenschäden ohne Sachschaden – dafür gibt es eigene Bausteine
- Vorsatz
Pauschal- oder Einzelversicherung
| Pauschalversicherung | Einzelversicherung | |
|---|---|---|
| Versichert | gesamter Gerätebestand bis zur Versicherungssumme | nur die einzeln aufgeführten Geräte |
| Neue Geräte | automatisch versichert, solange die Summe reicht | müssen gemeldet werden |
| Geeignet für | Büros, Praxen, Betriebe mit vielen Geräten | wenige, besonders wertvolle Geräte |
Bei der Pauschalversicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart, die dem Neuwert aller Geräte entspricht. Geräte können ausgetauscht oder neu angeschafft werden, ohne dass Sie den Versicherer informieren müssen. Steigt der Gesamtwert über die Versicherungssumme, sollten Sie die Summe anpassen – sonst droht eine Unterversicherung.
Bei der Einzelversicherung wird jedes Gerät mit seinem Wert erfasst. Verkaufte Geräte nehmen Sie heraus, neue melden Sie an. Das ist oft günstiger, wenn nur wenige wertvolle Geräte abgesichert werden sollen, etwa ein Ultraschall- oder Röntgengerät.
Ob Pauschalversicherung für Büro und Praxis oder Einzelversicherung für Spezialtechnik: In unserem persönlichen Vergleich stellen wir Ihnen passende Tarife zusammen – kostenlos und unverbindlich.
Wie wird entschädigt?
Bei einem Teilschaden zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Ist das Gerät zerstört oder abhandengekommen, ersetzt sie die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Geräts zum Neuwert – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wird ein Gerät nicht ersetzt, zahlen viele Versicherer nur den Zeitwert. Für ältere Geräte gelten oft Sonderregelungen.
Sinnvolle Erweiterungen
- Daten- und Softwareversicherung: Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem versicherten Schaden. Voraussetzung ist meist eine regelmäßige Datensicherung.
- Mehrkostenversicherung: Zusatzkosten für Leihgeräte, Ausweichrechenzentren, Überstunden oder Eilzuschläge, damit der Betrieb weiterlaufen kann.
- Elektronik-Betriebsunterbrechung: entgangener Gewinn, wenn ein Geräteausfall die Produktion stoppt.
- Cyber-Schutz: Gegen Hackerangriffe, Schadsoftware und Datenlecks hilft die Cyberversicherung.
Einen Überblick über alle Bausteine rund um Hardware, Software und Haftung finden Sie unter IT-Versicherung. Fest eingebaute Elektronik in großen Maschinen wird dagegen meist über die Maschinenversicherung geschützt.
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Stand: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Welcher Tarif zu Ihrem Betrieb passt, prüfen wir für Sie im persönlichen Vergleich.
