Die betriebliche Unfallversicherung oder Gruppenunfallversicherung
Wenn ein Mitarbeiter einen Unfall hat, der nicht auf dem Weg zur Arbeit oder zurück oder am Arbeitsplatz passiert, ist er von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert. Eine Arbeitsunfähigkeit ist für ihn eine schwerwiegende Angelegenheit, meist bleibt der Weg zum Sozialamt nicht erspart.
Ein Unternehmen kann für seine Mitarbeiter, meist zu günstigen Konditionen und attraktive Sonderleistungen, eine Gruppenunfallversicherung abschließen und so eine mögliche, entstehende Lücke zur gesetzlichen Krankenversicherung für den Mitarbeiter schließen. Das führt im Unternehmen zu einem guten Betriebsklima. Sondervereinbarungen zugunsten des Beschäftigten wirken sich immer positiv aus, und führen gleichzeitig zu erhöhter sozialer Kompetenz.
Tarife der Gruppenunfallversicherung:
Sonderkonditionen und Leistungen der Gruppenunfallversicherung:
Je mehr Mitarbeiter im Antrag der Gruppenunfallversicherung, umso günstiger wird die Prämie. Auch der Aufwand ist nicht besonders hoch: Die versicherten Personen müssen nicht namentlich genannt sein, einmal im Jahr wird die Personenanzahl erfasst und der Beitrag wieder aktuell berechnet. Unkompliziert für das Unternehmen, kann einem Mitarbeiter im Notfall wirklich geholfen werden. Nach dem statistischen Bundesamt sind im Jahr an die 9 Millionen Menschen von den gesundheitlichen Folgen eines Unfalls betroffen, etwa zwei Drittel davon passieren in der Freizeit. 90% davon sind nicht gesetzlich abgesichert! Mit einer Gruppenunfallversicherung in einem Unternehmen kann den Folgen Sorge getragen werden.
Es gibt viele Versicherungsgesellschaften die solche Gruppenunfallversicherungen zu günstigen Konditionen für Gewerbebetriebe anbieten. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert, welcher Unfallversicherungstarif für Sie in Frage kommt.