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Beiträge zur Berufshaftpflicht für Hebammen steigen

Geschrieben von admin am 10. Dezember 2013

Am 1. Juli des kommenden Jahres steigen erneut die Beiträge zur Berufshaftpflicht für Hebammen. Mehr als 5.000 Euro pro Jahr müssen Angehörige des Berufszweiges dann zahlen. Die Geburtshilfe wird damit fast unbezahlbar.

Zum 1. Juli 2014 kommt auf die Hebammen in Deutschland eine saftige Erhöhung des Beitrags zur Berufshaftpflichthaftpflichtversicherung zu. Um 20 Prozent sollen die zu zahlenden Prämien steigen. Exakt werden dann ab Juli nächsten Jahres 5.090 Euro jährlich fällig. Dies gab der Deutsche Hebammenverband kürzlich in Karlsruhe bekannt. Somit wird das Tätigkeitsgebiet Geburtshilfe für einen großen Teil der Hebammen nahezu unbezahlbar. Alle freiberuflichen Hebammen sind von der Beitragserhöhung betroffen, auch die Beleghebammen in den Kliniken. Und damit nicht genug: Im Jahr 2015 werden die Beiträge wiederum erhöht, verkündeten die Versicherungen im gleichen Atemzug.

Die regelmäßigen Erhöhungen der Berufshaftpflichtbeiträge sind für viele der freien Hebammen eine große Belastung und gerade der Anteil jener ist besonders hoch. Die Geburtshilfe auszuklammern und nur die Vor- und Nachbetreuung zu übernehmen, kommt für die Meisten von ihnen nicht in Frage. Dass der Bedarf an der sogenannten 1:1-Betreuung gegeben ist, zeigt die Praxis. Zahlreiche Frauen möchten nur eine Hebamme, die sie vor, während und nach der Geburt betreut. Sie schätzen das Vertrauensverhältnis, welches sich in einem solchen Falle aufbaut. Die Beitragserhöhung in der Berufshaftpflichtversicherung jedoch macht aber ausgerechnet die Geburtshilfe zunehmend schwieriger. Dabei gibt es in Deutschland ein Recht, dass eine Hebamme an der Seite der Frau bei der Geburt vorsieht. Eine paradoxe Situation! Sollte ausgerechnet die staatlich zugesicherte Geburtshilfe bald nicht mehr gewährleistet sein?

Manche Krankenkassen sind in den Hebammenvertrag eingebunden und zahlen Zuschüsse für die Rufbereitschaftspauschale. Die Zahl derer ist jedoch gering. Daneben gibt es einen Haftungsfonds, der vom Staat finanziert wird und für entstehende Kosten oberhalb einer festgelegten Haftungsobergrenze aufkommt. Als dritte Variante sind einige der Krankenhäuser zu einer finanziellen Unterstützung ihrer freiberuflichen Hebammen bereit. Die Zahl der Schadensfälle hat sich in den letzten Jahren nicht verändert, dafür ist die Entschädigungssumme pro Fall angestiegen, was letztendlich die höheren Beiträge zur Berufshaftpflicht erklärt.

Die Hälfte aller freien Hebammen in Deutschland hat bereits die Geburtshilfe aus ihrem Leistungsspektrum genommen, weil sie sie einfach nicht mehr bezahlen können. Vor sieben Jahren habe sie 680 Euro Haftpflichtprämie pro Jahr für die Geburtshilfe bezahlt, erklärt eine Hebamme aus dem sächsischen Torgau. Das sei jetzt nicht mehr vorstellbar. Nur die Liebe am Beruf erhält bei ihr das Angebot der Geburtshilfe aufrecht.

Kategorie / Thema: Allgemein, Berufshaftpflicht, Gewerbeversicherung, Nachrichten

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