Neue Produkthaftung ab Dezember 2026: Welche Betriebe ihre Betriebs- und Produkthaftpflicht jetzt überprüfen sollten
Das Produkthaftungsrecht steht vor einer umfassenden Modernisierung. Die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie erweitert den Blick auf digitale Produkte, Software, veränderte Produkte und moderne Lieferketten. Deutschland muss diese Vorgaben bis Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen.
Für Betriebe stellt sich deshalb eine praktische Frage: Passt die bestehende Betriebs- und Produkthaftpflicht noch zu den Risiken, die Ihr Unternehmen heute tatsächlich hat?
Das betrifft längst nicht nur klassische Hersteller. Auch Importeure, Händler, Anbieter digitaler Produkte und Unternehmen, die Produkte wesentlich verändern, sollten ihre Risikosituation überprüfen. Gleichzeitig gilt: Eine gesetzliche Haftung und der Versicherungsschutz sind zwei verschiedene Dinge. Eine neue Haftungsregel erweitert nicht automatisch eine vorhandene Police.
Einen grundlegenden Überblick zum Versicherungsschutz finden Sie auf der Seite zur Produkthaftpflichtversicherung für Unternehmen.
Stand September 2026: Was bereits feststeht – und was noch läuft

Die EU-Produkthaftungsrichtlinie wurde bereits verabschiedet. Sie muss bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Für Deutschland liegt ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vor. Das parlamentarische Verfahren läuft jedoch im September 2026 noch.
Deshalb sollten Unternehmen zwei Ebenen auseinanderhalten. Einerseits stehen wesentliche europäische Vorgaben bereits fest. Andererseits kann sich die konkrete deutsche Gesetzesfassung während des Gesetzgebungsverfahrens noch verändern.
Nach der europäischen Regelung soll das modernisierte Produkthaftungsrecht für Produkte gelten, die nach dem 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Software und KI rücken stärker in die Produkthaftung
Eine besonders wichtige Neuerung betrifft Software. Die EU-Regelung stellt klar, dass Software grundsätzlich als Produkt erfasst werden kann. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob die Software auf einem Gerät installiert, über ein Netzwerk bereitgestellt oder über Cloud-Technologien genutzt wird.
Dadurch werden Haftungsfragen für Softwareanbieter, Hersteller intelligenter Geräte und Anbieter KI-gestützter Systeme relevanter. Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine klassische Produkthaftpflicht automatisch sämtliche digitalen Risiken abdeckt.
Vielmehr kann eine Kombination unterschiedlicher Deckungen notwendig sein. Je nach Geschäftsmodell kommen beispielsweise Produkthaftpflicht, Betriebshaftpflicht, IT-Haftpflicht oder Cyberversicherung infrage.
Welche Betriebe besonders genau hinschauen sollten
| Betriebstyp | Typisches Risiko | Versicherungscheck |
|---|---|---|
| Hersteller | Fehlerhafte End- oder Zwischenprodukte | Produkthaftung, Serienrisiken, Aus- und Einbaukosten |
| Importeur | Produkte aus Nicht-EU-Lieferketten | Import-/Exportdeckung und Länderumfang |
| Software-/KI-Anbieter | Fehler in Software, Updates oder Funktionen | IT-Haftpflicht und Produkthaftung abgrenzen |
| Online-Händler | Unklare Hersteller- und Lieferketten | Händlerrolle und Plattformanforderungen |
| Aufbereiter/Veränderer | Wesentliche Veränderung eines Produkts | Tätigkeitsbeschreibung und Herstellerähnliche Risiken |
Die bestehende Betriebshaftpflicht ist nicht automatisch ausreichend
Viele kleine und mittlere Unternehmen besitzen bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese übernimmt typischerweise berechtigte Schadenersatzforderungen aus versicherten Personen- und Sachschäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Bei Herstellern und Händlern kann jedoch die Produkthaftung hinzukommen. Dabei entstehen Risiken häufig erst, nachdem ein Produkt das eigene Unternehmen verlassen hat. Außerdem können Schäden wesentlich komplexer werden, wenn ein fehlerhaftes Teil in einem anderen Produkt verbaut oder weiterverarbeitet wurde.
Deshalb sollten Sie nicht nur fragen, ob „Produkthaftung enthalten“ ist. Prüfen Sie vielmehr, welche konkrete betriebliche Tätigkeit und welche Produkte im Vertrag beschrieben sind.
Erweiterte Produkthaftung: Bei Vorprodukten besonders wichtig
Ein klassisches Beispiel ist ein Zulieferbetrieb. Er produziert ein kleines Bauteil, das ein Kunde anschließend in eine größere Maschine einbaut. Später stellt sich heraus, dass eine ganze Serie des Bauteils mangelhaft ist.
Der unmittelbare Wert des eigenen Bauteils kann relativ gering sein. Trotzdem können hohe Kosten entstehen, wenn fertige Maschinen zerlegt, Teile ausgetauscht oder Produkte erneut hergestellt werden müssen.
Genau hier wird die Abgrenzung zwischen klassischer und erweiterter Produkthaftpflicht wichtig. Je nach Tarif können beispielsweise Verbindungs-, Vermischungs-, Weiterverarbeitungs- oder Aus- und Einbaurisiken unterschiedlich geregelt sein.
Rückrufkosten sind ein eigener Prüfpunkt
Ein häufiger Denkfehler lautet: Wenn die Produkthaftpflicht versichert ist, sind automatisch sämtliche Kosten eines Produktrückrufs eingeschlossen. Das muss jedoch nicht der Fall sein.
Ein Rückruf kann Logistik, Kundeninformation, Vernichtung, Austausch und weitere organisatorische Kosten verursachen. Deshalb sollten Unternehmen mit relevantem Rückrufrisiko klären, ob ihre Police entsprechende Kosten übernimmt oder ob eine separate Rückrufkostendeckung erforderlich ist.
Ebenso wichtig sind Ausschlüsse. Eigenschäden, reine Gewährleistungsansprüche, Vertragsstrafen oder behördliche Geldbußen sind nicht automatisch klassische Haftpflichtleistungen.
Praxisfall: Online-Händler mit eigener Marke
Ein deutscher Online-Händler lässt ein elektrisches Produkt außerhalb der EU fertigen. Anschließend verkauft er es in Deutschland unter eigener Marke. Zusätzlich stellt eine App bestimmte Funktionen bereit.
In diesem Fall reicht die Beschreibung „Onlinehandel“ für eine fundierte Risikoanalyse kaum aus. Zunächst muss geklärt werden, welche Rolle das Unternehmen innerhalb der Lieferkette einnimmt. Außerdem muss der digitale Anteil des Produkts berücksichtigt werden.
Danach stellt sich die Versicherungsfrage. Ist der Import korrekt erfasst? Sind die verkauften Produktgruppen angegeben? Gilt die Deckung in allen Absatzländern? Sind Softwarefehler eingeschlossen oder wird dafür eine IT-Haftpflicht benötigt? Zudem sollte geprüft werden, wie Produktrückrufe behandelt werden.
Eine Police kann nur dann passend kalkuliert werden, wenn das tatsächliche Geschäftsmodell richtig beschrieben ist.
7 Punkte für Ihren Policen-Check vor Dezember 2026
- Stimmen Unternehmens- und Tätigkeitsbeschreibung noch mit dem aktuellen Geschäft überein?
- Sind alle Produktgruppen und Eigenmarken erfasst?
- Importieren Sie Waren aus Staaten außerhalb der EU?
- Verkaufen oder entwickeln Sie Software, Apps oder KI-Funktionen?
- Werden eigene Komponenten in fremde Produkte eingebaut?
- Benötigen Sie erweiterte Produkthaftungs- oder Rückrufkostenbausteine?
- Reicht der räumliche Geltungsbereich für Ihre Exportmärkte aus?
Wenn sich Ihr Geschäftsmodell seit Vertragsabschluss verändert hat, sollten Sie den Versicherer beziehungsweise Vermittler darüber informieren. Neue Produkte, zusätzliche Absatzländer oder ein gestiegener Umsatz können die Risikoeinstufung verändern.
Fazit: Jetzt prüfen, bevor neue Risiken auf alte Bedingungen treffen
Die Modernisierung des Produkthaftungsrechts macht deutlich, wie stark sich Produkte und Lieferketten verändert haben. Software, digitale Funktionen, internationale Hersteller und Online-Vertrieb gehören heute für viele Betriebe zum Alltag.
Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Betriebs- und Produkthaftpflicht nicht nur nach der Deckungssumme, sondern nach dem tatsächlichen Geschäftsmodell zu überprüfen. Besonders wichtig sind dabei Produktgruppen, Lieferketten, Exportländer, digitale Komponenten und mögliche Rückrufkosten.
Für einen ersten Überblick können Sie die Leistungen einer Betriebshaftpflicht und die Produkthaftpflichtversicherung gegenüberstellen. Anschließend können Sie über den Betriebshaftpflicht-Vergleich prüfen, welche aktuellen Tarifkonzepte zu Ihrem Unternehmen passen.



