Leasingfahrzeug im Totalschaden: Wann gewerbliche Kfz-Tarife eine GAP-Deckung brauchen
Ein Totalschaden mit einem geleasten Firmenfahrzeug kann trotz Vollkaskoversicherung teuer werden. Der Grund liegt in zwei unterschiedlichen Berechnungen. Der Kaskoversicherer orientiert sich grundsätzlich am versicherten Fahrzeugwert. Die Leasinggesellschaft kann dagegen eine vertraglich berechnete Ablösesumme verlangen.
Ist diese Ablösesumme höher als die Kaskoentschädigung, entsteht eine Finanzierungslücke. Genau an dieser Stelle kann eine GAP-Deckung wichtig werden. Sie soll die Differenz zwischen der regulären Kaskoentschädigung und der noch offenen leasingvertraglichen Forderung abfedern. Allerdings unterscheiden sich Umfang und Ausschlüsse je nach Tarif.

Warum Vollkasko allein nicht immer ausreicht
Bei einem Totalschaden ersetzt eine Vollkaskoversicherung nicht automatisch alle Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag. Je nach Vertrag und Tarif wird beispielsweise der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt. Dieser entspricht vereinfacht dem Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt benötigt wird.
Die Leasinggesellschaft berechnet dagegen, welcher Betrag aus dem Vertrag noch offen ist. Darin können Restforderungen, vertragliche Abrechnungspositionen oder ein kalkulierter Restwert enthalten sein. Besonders bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen kann der Marktwert schneller sinken als die leasingvertragliche Forderung.
Deshalb sollte bei einem gewerblichen Kfz-Versicherungsvergleich nicht nur auf Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko geachtet werden. Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen gehört die GAP-Deckung in den Leistungscheck.
Ein vereinfachtes Schadenbeispiel
Ein Unternehmen least einen Transporter mit einem ursprünglichen Fahrzeugpreis von 52.000 Euro. Nach 14 Monaten wird das Fahrzeug bei einem selbst verschuldeten Unfall vollständig zerstört. Der Kaskoversicherer ermittelt nach den Vertragsregeln einen ersatzfähigen Fahrzeugwert von 36.000 Euro.
Die Leasinggesellschaft verlangt für die vorzeitige Vertragsabrechnung jedoch 42.000 Euro. Ohne GAP-Deckung verbleibt in diesem vereinfachten Beispiel eine Differenz von 6.000 Euro. Hinzukommen kann die vereinbarte Selbstbeteiligung. Das Unternehmen muss somit möglicherweise Geld für ein Fahrzeug zahlen, das nicht mehr genutzt werden kann.
Wann die GAP-Deckung besonders wichtig ist
Was eine GAP-Deckung häufig nicht übernimmt
Ein GAP-Baustein ist kein vollständiger Schutz gegen sämtliche Kosten aus einem Leasingvertrag. Nicht versichert sein können beispielsweise rückständige Leasingraten, Mahnkosten, Vertragsstrafen oder Forderungen wegen nicht eingehaltener Kilometervereinbarungen. Ebenso kann die Kasko-Selbstbeteiligung beim Unternehmen verbleiben.
Zusätzlich sollten Sie klären, ob Sonderzahlungen, bereits fällige Raten oder bestimmte Gebühren in die Berechnung einbezogen werden. Manche Tarife begrenzen die Leistung auf einen Höchstbetrag oder einen bestimmten Prozentsatz. Andere setzen voraus, dass für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht.
Lesen Sie außerdem nach, ob der Schutz nur für geleaste Fahrzeuge oder auch für finanzierte Firmenwagen gilt. Der Begriff GAP wird im Markt nicht in jedem Tarif exakt gleich ausgestaltet.
Neupreisentschädigung ersetzt GAP nicht automatisch
Einige Kfz-Tarife sehen für neue Fahrzeuge zeitweise eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung vor. Diese Leistung kann die finanzielle Lücke in bestimmten Fällen reduzieren. Dennoch verfolgt sie ein anderes Ziel. Die Neupreisentschädigung orientiert sich an der Anschaffung beziehungsweise am Kaufpreis. Die GAP-Deckung bezieht sich dagegen auf die Differenz zur leasing- oder finanzierungsbezogenen Ablösesumme.
Prüfen Sie daher beide Klauseln getrennt. Ebenso wichtig ist die Dauer der jeweiligen Leistung. Eine gute Neupreisentschädigung kann nach einer bestimmten Zahl von Monaten enden, während der Leasingvertrag noch mehrere Jahre läuft.
Einzelvertrag, Fuhrpark oder Flottenversicherung?
Bei einem einzelnen Firmenfahrzeug kann ein separater gewerblicher Kfz-Tarif ausreichen. Sobald mehrere Fahrzeuge vorhanden sind, können dagegen eine Fuhrparkversicherung oder eine Flottenversicherung für gewerbliche Fahrzeuge sinnvoll werden.
Auch dort muss die GAP-Deckung ausdrücklich geprüft werden. Fragen Sie, ob alle Leasingfahrzeuge automatisch eingeschlossen sind oder einzeln gemeldet werden müssen. Kontrollieren Sie außerdem, wie Zu- und Abgänge während des Versicherungsjahres behandelt werden.
Checkliste vor dem Tarifabschluss
Fordern Sie zunächst den Leasingvertrag und die Versicherungsanforderungen des Leasinggebers an. Prüfen Sie danach Vollkasko, Selbstbeteiligung, Wiederbeschaffungswert, Neupreisentschädigung und GAP-Klausel. Lassen Sie sich außerdem die Leistungshöchstgrenze und mögliche Ausschlüsse erläutern.
Bei mehreren Fahrzeugen sollten Sie eine aktuelle Liste mit Kennzeichen, Fahrzeugwert, Leasingbeginn, Vertragsende und Sonderzahlung erstellen. Dadurch lässt sich erkennen, bei welchen Fahrzeugen eine besonders große Differenz entstehen könnte.
Fazit: Bei Leasingfahrzeugen gehört die Finanzierungslücke in den Vergleich
Eine Vollkaskoversicherung kann den Fahrzeugschaden absichern, muss aber nicht die vollständige Forderung der Leasinggesellschaft übernehmen. Die GAP-Deckung ist deshalb vor allem bei neuen, hochwertigen oder langfristig geleasten Firmenfahrzeugen ein wichtiger Tarifbaustein.
Vergleichen Sie nicht nur den Jahresbeitrag. Prüfen Sie ebenso Entschädigungsgrenzen, Laufzeit, Selbstbeteiligung und ausgeschlossene Vertragskosten. Über den Gewerbeversicherungs-Vergleich und den Rechner für gewerblich genutzte Fahrzeuge können Sie Angebote gezielt nach diesen Merkmalen bewerten.



