Versicherungslücke trotz vorhandener Betriebshaftpflicht
Jeder Selbstständige und Unternehmer benötigt sie: Die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, die schnell horrende Höhen erreichen können. Auch Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht enthalten, allerdings nur, sofern sie aus den Personen- oder Sachschäden resultieren. Gleiches gilt für Umweltschäden.
Was aber passiert, wenn zum Beispiel IT-Dienstleister für den Datenverlust eines Kunden verantwortlich gemacht werden, wenn Urheberrechtsverletzungen im Raum stehen? Dann greift die Betriebshaftpflichtversicherung nicht, denn es handelt sich dabei um reine Vermögensschäden, die im Versicherungsschutz nicht enthalten sind.
Versicherungslücke kann geschlossen werden
In diesen reinen Vermögensschäden sehen Experten eine besonders hohe Gefahr für Freiberufler und Selbstständige der modernen Welt. Schon durch winzige Fehler kann eine ganze Existenz zerstört werden, denn die Vermögensschäden, die wegen Urheberrechtsverletzungen entstehen, können enorm hoch ausfallen. Dabei gibt es mittlerweile passgenaue Versicherungen auch für diese Gefahren.
Wichtig bei der Wahl einer Betriebshaftpflicht, die selbst für solche reinen Vermögensschäden aufkommt, ist, dass sie möglichst über ein weltweites Netzwerk an Juristen und Schadensregulierern verfügt. Mittlerweile ist die moderne Welt so stark vernetzt, dass zum Beispiel der Entwurf eines Ingenieurs weltweit gegen Urheberrechte verstoßen kann. Dadurch können Forderungen und Klagen gegen den Unternehmer schnell aus fernen Ländern entstehen, die er ohne Hilfe nicht nachvollziehen und schon gar nicht beurteilen kann.
Wie sollten solche Vermögensschäden abgesichert werden?
Experten raten Unternehmern dazu, einen versierten Versicherungsmakler aufzusuchen. Mit diesem zusammen wird zunächst eine detaillierte Risikoanalyse vorgenommen. Idealerweise arbeitet der Makler mit möglichst vielen Versicherungsgesellschaften zusammen, um aus diesem Pool die passgerecht auf den einzelnen Unternehmer zugeschnittene Absicherung auswählen zu können.
Wichtig dabei ist, dass die Vermögensschadenhaftpflicht von vielen Versicherern für Selbstständige und Unternehmer im IT- und Ingenieurswesen gar nicht mehr angeboten wird. Dieses Tätigkeitsfeld gilt als Hochrisikobereich und wird daher nur von einigen, sehr speziellen Anbietern überhaupt noch gedeckt. Daher sollte man beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung darauf achten, dass diese auch im eigenen Tätigkeitsfeld greift.