Gewerbliche Risiken gehören gut abgesichert!
Eine Inhaltsversicherung übernimmt Schäden am Inventar eines Unternehmens. Konkret deckt die Police den Schutz der Betriebseinrichtung ab. Das Inventar ist von elementarer Bedeutung und stellt für viele Unternehmer die Existenzgrundlage dar.
Ganz einfach, weil Waren, Produkte, Maschinen und Technik erheblichen Kapitalwert besitzen und daher versichert sein sollten. Die Inhaltsversicherung schützt das Firmeneigentum gegen auftretende Gefahren. Nachfolgend werden die Varianten der Versicherungsform näher erläutert.
Die Inhaltsversicherung
Wird die eigene Betriebseinrichtung mehr oder weniger beschädigt, entsteht durch den Vorfall eventuell ein hoher Kostenfaktor. Dies kann eine Einzelperson schnell in den finanziellen Ruin führen. Jenem Umstand wirkt eine Inhaltsversicherung entgegen. Sie übernimmt die finanziellen Folgen einer Beschädigung am Unternehmenseigentum. Wird eine Inhaltsversicherung abgeschlossen, deckt diese folgende Bereiche ab:
– Waren und Vorräte
– Kaufmännische Betriebseinrichtungen (Computer, Möbel, Unterlagen)
– Technische Einrichtungen (Maschinen, Werkzeuge)
– Bewegliche Sachen/Fremdeigentum
Die Inhaltsversicherung ist das Gegenstück zur (privaten) Hausratversicherung. Sie leistet Ersatz für die Wiederherstellungskosten der beschädigten Gegenstände. Für diese wird in der Regel der Neuwert zu Grunde gelegt.
Die goldene Regel
Die goldene Regel bei einer Inhaltsversicherung bezieht sich auf die veranschlagte Versicherungssumme. Diese sollte den tatsächlichen Wert der Gegenstände repräsentieren. Nur so ist davon auszugehen, dass die beschädigten Güter, Waren und Gegenstände im Versicherungsfall neu angeschafft werden können. Anderenfalls kommt es zu einer Unterdeckung.
Was ist versichert?
Der Basisschutz tritt in Kraft bei Schäden durch:
– Feuer
– Leitungswasser
– Sturm und Hagel
– Einbruch und Diebstahl
Für folgende Sachverhalte braucht es einen ergänzenden beziehungsweise einen Aufbauschutz:
– Glasbruch
– Schäden beim Transport mit eigenen Fahrzeugen
– Streik, Unruhen, vorsätzliche Beschädigung
– Schaden an der technischen Büroausstattung
– Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck
– Rauch, Überschalldruckwellen
Gewerbeversicherungen
Eine Gewerbeversicherung umschließt fast immer ein Bündel mehrerer Versicherungen, die auf verschiedene Schadensfälle ausgerichtet sind. Die Gewerbeversicherung wird auch Firmenversicherung genannt. Maßgeblich schützt die Versicherung vor Schäden am Eigentum (Brand, Diebstahl, Cyberattacke) und/oder an dritten Personen. Die Form der Gewerbeversicherung hängt vom jeweiligen Gewerbe ab und ist daher eine individuelle Angelegenheit. Für manche Gewerbetreibende beziehungsweise für manche Freiberufler ist eine Gewerbeversicherung Pflicht. Dies trifft zum Beispiel auf Ärzte, Juristen und Reiseveranstalter zu. mehr dazu unter Berufshaftpflichtversicherung
Die Inventarversicherung
Eine Inventarversicherung kommt zur Anwendung, wenn das Inventar eines Unternehmers beschädigt oder zerstört wurde. Ursachen können Feuer, Wasser, Sturm oder andere extreme Naturereignisse sein. Ferner ist das Abhandenkommen von Tieren, Vorräten und Ernteerträgen versichert. Darüber hinaus tritt die Inventarversicherung in Kraft, wenn die Betriebsausstattung in Folge eines Einbruchs teilweise oder in Gänze gestohlen wurde. Der Versicherungsnehmer kann seine Gegenstände wahlweise zum Zeitwert oder zum Neuwert versichern.