
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie sorgt 2025/26 für Bewegung in der Betriebshaftpflichtversicherung
Ab Dezember 2026 gelten europaweit strengere Regeln, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) treffen.
Künftig haften nicht mehr nur Hersteller, sondern auch Händler:innen, Importeure und Online-Marktplätze für fehlerhafte Produkte.
Für viele Betriebe bedeutet das: mehr Verantwortung, höhere Haftungsrisiken – und Anpassungsbedarf beim Versicherungsschutz.
Was sich durch die neue Richtlinie ändert
Die bisherige Produkthaftungsrichtlinie stammt aus dem Jahr 1985 – also aus einer Zeit,
in der es weder Onlinehandel noch komplexe Lieferketten gab.
Die EU will diese Lücke schließen und hat eine umfassende Modernisierung beschlossen.
Neu ist vor allem: Online-Händler:innen und Marktplatzbetreiber werden künftig stärker in die Haftung genommen.
Wenn der tatsächliche Hersteller nicht identifiziert werden kann,
haftet der Verkäufer oder Plattformbetreiber für den entstandenen Schaden.
Auch Software und digitale Produkte wie Apps oder vernetzte Geräte fallen künftig unter die Produkthaftung –
selbst dann, wenn sie nach dem Verkauf über Updates verändert werden.
und ein fehlerhaftes Software-Update verursacht einen Schaden beim Kunden,
kann künftig sowohl der Shop als auch der Hersteller haftbar gemacht werden.
Warum die Betriebshaftpflicht jetzt überprüft werden sollte
Viele Betriebshaftpflichtversicherungen decken bisher nur die klassische Produkthaftung ab.
Für neue Risiken – etwa digitale Produkte, Cloud-Software oder verkettete Lieferprozesse –
fehlen oft eindeutige Deckungsbausteine.
Versicherer reagieren bereits: HDI, Allianz und R+V haben 2025 neue Tarife mit erweiterten Produkthaftungsmodulen angekündigt.
Diese schließen auch Produkthaftung im Onlinehandel und Haftung für Softwarefehler ein.
| Risikoart | Was sich ändert | Empfohlene Absicherung |
|---|---|---|
| Online-Vertrieb | Plattformen und Händler haften subsidiär bei unklarer Herstellerverantwortung. | Erweiterte Betriebshaftpflicht oder Zusatzbaustein „Vendor’s Endorsement“. |
| Software & Apps | Digitale Produkte gelten als „Ware“ im Sinne der Richtlinie. | Produkthaftpflicht mit Cyber- oder IT-Haftpflicht-Kombideckung. |
| Internationale Lieferketten | Importeure haften bei fehlerhaften Vorprodukten oder Komponenten. | Globale Deckung in der Betriebshaftpflicht oder Exportversicherung. |
| Produktrückrufe | Erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Rückverfolgbarkeit. | Rückrufkostenversicherung als Ergänzung zur Haftpflicht. |
Pflichten für Unternehmer:innen
Neben der Versicherungspflicht wird auch die Produktsicherheit und Dokumentation
stärker überprüft. Unternehmen müssen künftig nachweisen können,
welche Sicherheitsmaßnahmen, Prüfprotokolle und Zulieferer sie einsetzen.
Wer diese Prozesse lückenlos dokumentiert, hat im Schadensfall deutlich bessere Chancen,
Haftungsansprüche abzuwehren und schnelle Regulierung zu erreichen.
um Haftungsklauseln klar zu regeln, und stimmen Sie Ihren Versicherungsschutz darauf ab.
Ausblick: Was bis 2026 noch kommt
Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist bis Dezember 2026 vorgesehen.
In dieser Übergangszeit können Unternehmen ihre Policen anpassen und prüfen,
ob die bestehenden Haftpflichtverträge alle Produkt- und Lieferkettenrisiken abdecken.
Viele Makler:innen erwarten, dass Versicherer künftig differenziertere Tarife anbieten –
je nachdem, ob ein Unternehmen als Händler, Produzent oder Softwareanbieter agiert.
Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich
Die neue Produkthaftungsrichtlinie betrifft nicht nur große Konzerne, sondern jedes Unternehmen, das Waren oder Software vertreibt.
Wer rechtzeitig reagiert, seine Prozesse dokumentiert und den Versicherungsschutz erweitert,
vermeidet teure Haftungsfälle und stärkt das Vertrauen seiner Kund:innen.
Jetzt prüfen, ob Ihre Police bereits den neuen Anforderungen entspricht:
Betriebshaftpflicht vergleichen & erweiterten Schutz sichern



