Ständige Risiken für Unternehmer
Wer als Firmeninhaber oder Geschäftsführer sein Geld verdient, muss sich an eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen halten. Damit stehen Unternehmer immer mit einem Bein im Gefängnis, denn bereits eine fahrlässige Handelung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Firmeninhaber und Geschäftsführer müssen bei ihrer täglichen Arbeit sehr oft Entscheidungen treffen, für die sich nicht immer im Vorfeld einen Anwalt konsultieren können. Daneben gibt es oftmals Situationen, die unwissentlich zu rechtlichen Konsequenzen führen können, auch wenn im Vorfeld noch so sorgfältig gearbeitet und recherchiert wurde.
Abhilfe schafft an dieser Stelle eine Firmenrechtsschutzversicherung. Zumindest kann sie in einem solchen Fall viel Ärger und vor allem Kosten ersparen. Durch die Firmenrechtsschutzversicherung sind der Unternehmer respektive der Geschäftsführer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgesichert. Mitversichert sind zudem auch die im Unternehmen beschäftigten Personen, aber nur in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Ist der Versicherungsfall eingetreten, denn übernimmt der Versicherer u.a. die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte.
Viele Unternehmer und Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell sich in einem Betrieb die Situation einstellen kann, dass man einem Vorwurf gegenüber steht, wie beispielsweise fahrlässig gegen Auswahl-, Instruktions- und Anweisungspflichten oder Kontroll- und Überwachungspflichten verstoßen zu haben. Daneben müssen Unternehmer zahlreiche Gesetze und Vorschriften beachten, wie beispielsweise das Tarifvertragsgesetz, die Gewerbeordnung, das GmbH-Gesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, die Unfallverhütungs-Vorschriften und und und.
Durch den Firmenrechtsschutz sind behördliche oder gerichtliche Verfahren wegen einer fahrlässigen Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts abgedeckt. Daneben erstreckt sich der Versicherungsschutz auch über Streitigkeiten mit Sozialversicherungs-Trägern. Ganz wichtig ist auch die Absicherung bei Streitigkeit mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht.
Zudem sichert der Firmenrechtsschutz die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Disziplinar- und Standesrecht ab, welches vor allem für Ärzte, Apotheker und Steuerberater eine wichtige Rolle spielt. Der Firmenrechtschutz greift aber auch im umgekehrten Fall, wenn der Versicherungsnehmer also beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, wenn eine fremde Person Betriebseigentum beschädigt hat.
Auch wenn der Unternehmer bzw. sein Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt worden ist, besteht die Möglichkeit, Schadenersatz und Verdienstausfall einzufordern. Auch dies lässt sich durch die Firmenrechtsschutzversicherung leichter einklagen.