
Welche Versicherungen braucht Ihr Unternehmen?
Zu den wichtigsten Versicherungen für Ihr Unternehmen gehört die Betriebshaftpflicht. Diese Gewerbeversicherung ist äußerst wichtig für jeden Betrieb. Sie deckt alle Schäden ab, die einem Dritten entstehen. Das können kleinere Schäden sein, wie beispielsweise eine Scheibe, die bei Montagearbeiten in einem Haus zu Bruch geht.
Aber die Betriebshaftpflicht zahlt auch sehr große Summen, wie sie beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs durch den Bau der U-Bahn entstanden sind. Unternehmen stehen auch in der Verantwortung, wenn der Produzent ihrer Ware nicht in der EU, sondern beispielsweise in China sitzt. Als Gewerbetreibende ist man vollumfänglich mit seinem Privatvermögen haftbar.
Die Betriebshaftpflicht hat drei Komponenten. Sie prüft den Schaden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Wenn der Schaden festgestellt wird, reguliert sie die Kosten. Eine spezielle Form der Betriebshaftpflicht ist die Berufshaftpflicht für wie Ärzte, Architekten oder Steuerberater.
Die Gebäudeversicherung
Die gewerbliche Gebäudeversicherung schließen Sie am besten mit Gutachten durch einen Bausachverständigen ab. Ein Großbrand in einer Produktionsstätte kostet Millionen und zieht häufig einen Rechtsstreit nach sich.
Bei Gebäudeversicherungen spielt das Kleingedruckte eine große Rolle. Wird beispielsweise ein Elektrosiegel verlangt? Dann dürfen nur geprüfte Elektrogeräte verwendet werden – nicht die Kaffeemaschine des Mitarbeiters. Wie ist es mit der Gefahrerhöhung? Ziehen beispielsweise neue Mieter ein und ein Gerüst für bevorstehende Malerarbeiten wird aufgebaut, dann kann dieser Umstand eine Gefahrerhöhung darstellen. Das muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, sonst ist diese im Schadenfall zur Kürzung der Leistung berechtigt. Gute Gebäudeversicherer verzichten auf entsprechende Kürzungen, im Vertrag befindet sich eine Verzichtsklausel.
Beim Abschluss jedes Vertrags sind die entsprechenden Ratings der Gesellschaft wichtig. Nur eine solide finanzstarke Versicherung kommt, auch bei großen Schadensfällen, nicht in Schieflage.
Die Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist eine weitere wichtige Gewerbeversicherung. Sie deckt das Vermögen in Form von Werkzeug, Vorräten, Produkten oder Maschinen ab. All diese Gegenstände lagern auf dem Firmengelände, in Hallen und Büros. Bei einem Brand beispielsweise werden sie beschädigt oder komplett vernichtet, Sie brauchen Ersatz.
Die Inhaltsversicherung schützt auch gegen Unbillen der Natur. Das beginnt bei einem einfachen Hagelschaden und geht bis zu Elementarschäden wie Überschwemmungen und Hochwasser. Übrigens: Mit einer Autoinhaltsversicherung sind Werkzeuge im Fahrzeug die ganze Zeit versichert. Auch während der Nachtstunden, falls in den Wagen eingebrochen wird.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung
Zu einer Inhaltsversicherung gehört eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Nach einem Feuer können nicht am nächsten Morgen Kunden beliefert, Aufträge entgegengenommen und Projekte abgearbeitet werden. Und vor allem: Mitarbeiter benötigen weiter ihren Lohn oder ihr Gehalt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt den Rohgewinn für die Zeit, in der nicht gearbeitet werden kann.
Die Cyberversicherung
Diese Cyberversicherung ist heutzutage kein Nice-to-have sondern ein Must-have. Ein Virenschutz, ein Firewall und ein IT-Beauftragter reichen nicht aus. Wir alle arbeiten mit Daten, veranstalten Zoom Meetings oder laden Unterlagen in die Cloud. Die Möglichkeiten, dass etwas passiert, sind vielfältig. Auch die Hacker-Angriffe mit Lösegeldforderungen mehren sich.
Die Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung wird häufig in Modulen angeboten und kann passend – Arbeitsrecht, Mietrecht oder Vertragsrecht – zusammengestellt werden. Eine Rechtsschutzversicherung beantwortet zudem Ihre juristischen Fragen kostenlos und kompetent.
Auch bereits etablierte Unternehmen sollten in regelmäßigen Abständen den Versicherungsschutz prüfen. Im Laufe der Jahre ändert sich vieles. Markterschließungen, Produkterweiterungen, neue Anschaffungen und geänderte Gesetzesgrundlagen verlangen neue Absicherungskonzepte