Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater: Gesetzliche Vorgaben reichen nicht aus
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Co. müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Die Höhe der Deckungssummen, die Risiken, die zu versichern und Ausschlüsse, die möglich sind, sind dabei gesetzlich geregelt. Selbst die Versicherer können kaum wesentliche Vorteile ihrer Tarife benennen.
Da stellt sich so manchem Steuerberater, so mancher Sozietät die Frage, warum man großartig vergleichen solle. Beim Abschluss der Vermögensschadenhaftpflicht reiche es schließlich aus, nach dem preisgünstigsten Angebot Ausschau zu halten. Das gerade ist aber ein Trugschluss, wie sich in der Praxis zeigt.
Prämienberechnung sehr unterschiedlich
Obwohl die Leistungen in vielen Bereichen nahezu identisch sind, im Schadensfall kann es zu großen Unterschieden kommen. Das liegt unter anderem an der Berechnung der Prämien. So gibt es Versicherer, die die Anzahl der Mitarbeiter, sowie deren Qualifikation in die Prämienberechnung mit einbeziehen, andere lassen diesen Faktor völlig außen vor.
Viele Steuerberater, die sich zusammentun, wollen auch gemeinsam eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Das soll vor allem die Kosten der Kanzlei senken. Das Problem dabei: Wird ein Vermögensschaden verursacht und ist damit der jährliche Versicherungsschutz ausgeschöpft, so zahlt die Versicherung für einen zweiten Schaden, der auch durch einen anderen Steuerberater verursacht worden sein kann, nicht mehr.
Massive Schadenshöhen üblich
Hinzu kommt, dass bei vielen Steuerberatern Schäden erst nach einigen Jahren entdeckt werden. Dadurch sind die Schadenshöhen massiv angestiegen und die Deckung über die Vermögensschadenhaftpflicht nicht mehr garantiert. Besonders viele Schadensfälle ergeben sich aus klassischen Beratungsfehlern, wie etwa:
- Fristversäumnissen,
- Unterlassung wichtiger Hinweise an die Mandanten,
- Fehler, die bei der Erstellung der Bilanz bzw. Gewinnermittlung auftreten,
- Fehler, die bei Anträgen und ähnlichem auftreten,
- Übersehen von wichtigen Fakten im zugrunde liegenden Sachverhalt,
- Fehler bei der Erstellung von Buchhaltungen und Steuererklärungen.
Das sind nicht nur die häufigsten Beratungsfehler, sondern auch diejenigen, aus denen die höchsten Schadensmeldungen hervorgehen. Treten hier nur wenige Fehler auf, können diese schon den Rahmen des Versicherungsschutzes sprengen.