Berufshaftpflicht im IT-Bereich ist entscheidend
Gerade im IT-Bereich lauern tückische Gefahren. Allen voran sind hier Datenverluste zu nennen, die zu massiven Schäden führen können. Wie stark sich diese bemerkbar machen, zeigt eine Studie von Info Watch, einem IT-Security-Unternehmen. Im Jahr 2010 wurden 794 Fälle von Datenmissbrauch genauer untersucht. Dabei kam es zu Datenverlusten und Datenmissbrauch von insgesamt 654 Millionen Datensätzen. Das entspricht einem finanziellen Schaden von 200 Millionen US-Dollar – und das in nur einem Jahr!
Datenmissbrauch und Datenverluste sind aber nicht immer mit krimineller Energie gleichzusetzen. Oftmals sind es auch unbeabsichtigte Datenverluste, die zugrunde liegen. Auch hier hat die Studie klare Zahlen auf den Tisch gebracht: 334 Datenverluste wurden absichtlich herbei geführt, 420 dagegen unabsichtlich.
Wie können Datenverluste entstehen?
Für Datenverluste gibt es vielfältige Ursachen. Treten technische Defekte auf und kann man nicht auf den Computer zugreifen, ist von einem Datenverlust auszugehen. Technische Defekte werden etwa durch Logikfehler in der Software oder technische Fehler der Hardware hervorgerufen.
Selbst die fehlerhafte Bedienung des Computers oder falsche Konfigurationen des Systems sind dabei mögliche Ursachen für Datenverluste. Wer also versehentlich Daten löscht oder überschreibt, ist für den Datenverlust ebenso verantwortlich, wie derjenige, der Datenträger versehentlich formatiert.
Äußere Einwirkungen, wie Überspannung, Flüssigkeiten, die in die Systeme gelangen, Brand oder Diebstahl sind ebenso für Datenverluste verantwortlich, wie natürlich die Angriffe aus dem Web. Schadsoftware, wie Viren, Trojaner, Malware, Hackerangriffe und Co. sind hier üblich.
Worauf achten bei der IT-Versicherung?
Da stellt sich dem IT-Unternehmen natürlich die Frage, wie man solche Schäden abfangen kann. Schließlich werden bei Wartungsarbeiten, Software-Updates und Co. oftmals Daten verloren. Freilich ist eine Sicherungskopie im Vorfeld die beste Variante, aber nicht immer möglich. Bei der IT-Versicherung ist deshalb zwischen drei Arten des Vermögensschadens zu unterscheiden:
- Allgemeine Vermögensschäden
- EDV-Vermögensschäden
- Betriebsunterbrechung durch EDV-Vermögensschäden
Zudem müssen „echte“ Vermögensschäden abgesichert sein. Sind lediglich Vermögensschäden abgesichert, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben, handelt es sich um „unechte“ Vermögensschäden.