Berufshaftpflicht im IT-Bereich: Darauf kommt es an
Das Internet hat die Welt längst erobert, jeder private Haushalt hat Zugriff auf die weltweit erreichbaren Seiten. Der IT-Bereich hat sich sogar zu einem eigenen Wirtschaftssektor entwickelt und beschäftigt mittlerweile unzählige Menschen. Viele arbeiten alleine als One-Man-Unternehmen, vernetzen sich aber mit Kollegen. Gerade diese Selbstständigen und Freiberufler sollten in jedem Fall eine Berufshaftpflicht abschließen und dabei einige Punkte besonders beachten.
Passiver Rechtsschutz, Vermögensschäden und Co.
Zunächst sollte in jeder IT-Berufshaftpflichtversicherung ein passiver Rechtsschutz enthalten sein. Damit kommt die Versicherung auch für eventuelle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten auf, die entstehen können. Zudem werden unberechtigte Ansprüche, die an die Versicherung gestellt werden, abgewehrt. Da diese Schadensfälle sehr häufig vorkommen, ist gezielt darauf zu achten, dass die Leistungen inkludiert sind.
Ebenso sollten nicht nur Personen- und Sachschäden in der Berufshaftpflicht versichert werden, sondern ebenfalls reine Vermögensschäden. Die Versicherungssumme sollte dabei wenigstens 250.000 Euro betragen, um alle Eventualitäten abdecken zu können.
Vorsicht vor Abmahnungen und Co.
Wichtig ist zudem, dass wirklich alle Arbeiten, die von Selbstständigen und Freiberuflern ausgeführt werden, abgesichert sind. Wer zum Beispiel als Designer agiert und hin und wieder auch Aufgaben aus dem Bereich Marketing übernimmt, muss darauf achten, dass diese entsprechend mit abgesichert sind.
Darüber hinaus gibt es im IT-Bereich viele Jobs, in denen Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechte von Bedeutung sind. Wird gegen diese verstoßen, ist eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung keine Seltenheit. Diese Abmahnungen sind oftmals überteuert oder sogar gar nicht rechtens und auch dagegen sollte man sich mit einer guten Berufshaftpflicht aus dem IT-Bereich schützen können. Diese rechtlichen Belange sollten explizit mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Zudem sollten Folgeschäden abgedeckt werden. Sie können zum Beispiel aus Umsatz- oder Gewinnausfällen resultieren. Besonders wichtig sind die Absicherungen von Folgeschäden für all jene, die als Zulieferer für Dritte arbeiten. Kommt es hier zu Verzögerungen, entstehen auf Seite des Dritten oft finanzielle Schäden. Diese sollte die Versicherung übernehmen.