Die Betriebs- und Berufshaftpflicht als wichtige Absicherungselemente
Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gehören zu den wichtigsten Versicherungen für jeden, der ein Gewerbe anmeldet, eine freiberufliche Tätigkeit ausführt oder sich anderweitig selbstständig macht. Denn mit der Ausführung der Arbeiten gehen auch stets gewisse Risiken einher, die entsprechend abgesichert werden müssen.
Pflicht oder freiwillige Versicherung?
Je nach Berufsstand kann eine Berufshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend sein. Dies gilt insbesondere für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und viele mehr. Ihnen wird von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, eine solche Absicherung abzuschließen. Vorwiegend geht es dabei um die Absicherung gegenüber Vermögensschäden. Die Versicherungen selbst dienen in diesem Fall in erster Linie dem Verbraucherschutz.
Bei Handwerkern und Dienstleistern sieht es etwas anders aus. Eine spezielle Berufshaftpflicht wird hierbei nicht abgeschlossen, wohl aber eine so genannte Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sorgt dafür, dass Schäden, die sich aus den Arbeiten des Handwerkers oder Dienstleisters ergeben, gedeckt werden. Klassisches Beispiel: Der Klempner will die Wasserleitung reparieren, muss dafür ein Loch in die Wand bohren, trifft dabei jedoch versehentlich die Gasleitung. Die daraus entstehenden Kosten werden von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
Diese Schadenshöhen sind sinnvoll
Allerdings stellt sich vielen Gründern und noch nicht so erfahrenen Unternehmern die Frage, wie hoch die Absicherung ausfallen muss. Diese sollte stets ausreichend hoch sein, um alle Eventualitäten abzudecken. Für Sachschäden empfehlen Experten Versicherungssummen in Höhe von mindestens einer Million Euro. Bei Personenschäden sollten es hingegen wenigstens zwei Millionen Euro sein.
Zu berücksichtigen sei außerdem, so die Experten, dass die Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung nicht nur tatsächlich entstandene Schäden übernimmt. Vielmehr würde sie auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Wenn also der Kunde aus obigem Beispiel seine Gasleitung selbst beschädigt hat, dies nachträglich aber dem Klempner in die Schuhe schieben will, wird die Versicherung den Sachverhalt genau überprüfen und den Anspruch abwehren. Das kann sogar so weit gehen, dass die Sache vor Gericht landet. In einem solchen Fall agiert die Betriebs- oder Berufshaftpflicht also wie eine Rechtsschutzversicherung.