Inter Versicherung verbessert Versicherungsschutz für SHK-Betriebe
Die Inter Versicherungsgruppe will den Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht für SHK-Betriebe (Sanitär-Heizung-Klima) verbessern. Künftig sollen demnach auch Schäden abgedeckt werden, die bei einer Gefährdungsanalyse entstehen.
Wer braucht eine Gefährdungsanalyse?
Wer eine öffentliche oder gewerbliche Trinkwasseranlage betreibt, muss in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass keine Legionellen ins Trinkwasser gelangen. Dazu sind spezielle Untersuchungen erforderlich, die regelmäßig durchgeführt werden müssen. Eine Meldung über die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse bei Legionellenverdacht muss nur dann an das Bundesgesundheitsamt erfolgen, wenn die Trinkwasseranlage Auffälligkeiten aufweist. Wird eine Auffälligkeit oder gar ein Befall des Trinkwassers mit Legionellen festgestellt, ist es nötig, dass die Betreiber aktiv werden und Gegenmaßnahmen ergreifen.
Die Legionellen selbst sind sehr gut bewegliche Bakterien. In Süß- und Salzwasser sind sie natürlicherweise in geringen Mengen enthalten. Auch im Grundwasser können sie auftreten. Kommt es zu Ablagerungen in Wasserleitungen und –filtern, so können Legionellen darüber auch ins Trinkwasser gelangen. Problematisch wird dies beim Duschen, da durch den Wasserdampf eine Verbreitung der Bakterien gewährleistet ist und der Mensch sie einatmen kann. Die Folgen sind neben der Legionärskrankheit auch Fieber, Durchfall und Kopfschmerzen.
SHK-Betriebe führen Gefährdungsanalyse durch
Die Gefährdungsanalyse kann von speziell qualifizierten SHK-Betrieben durchgeführt werden. Allerdings geschehen auch hier einmal Fehler und die Inter will die SHK-Betriebe künftig gegen diese Fehler absichern. Das Angebot besteht in der Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe.
Dabei sind zahlreiche Schadensfälle abgesichert, wie etwa die Prüfung des Schadens, der erst durch eine fehlerhafte Gefährdungsanalyse entstanden ist. Damit einhergehend wurden oft auch die Legionellen zu spät entdeckt. Aufgrund dieser Schäden kann es zu Schmerzensgeldansprüchen kommen. Auch werden SHK-Betriebe dann nicht selten von Arbeitgebern und/oder Sozialversicherungen in Regress genommen. Für diese Schäden kommt die Inter Betriebshaftpflichtversicherung im Baugewerbe auf.
Darüber hinaus wehrt sie Schäden ab, die nicht durch die späte Entdeckung der Legionellen entstanden sind, aber dem Versicherungsnehmer (SHK-Betrieb) zur Last gelegt werden.