
D & O Versicherung nach Insolvenz von besonderer Bedeutung?
Manager haben laut einer aktuellen Umfrage die größte Angst, nach einer Insolvenz persönlich haftbar gemacht zu werden. Die befragten Manager gingen zum größten Teil davon aus, dass Ansprüche, die von Insolvenzverwaltern geltend gemacht werden, die häufigsten D & O Haftungsfälle sind. Das Kürzel D & O steht für Directors and Officers. Die D & O Versicherung stellt demnach eine Vermögensschadenhaftpflicht speziell für Manager dar. Ursprünglich kommt sie aus dem angloamerikanischen Raum.
Wann leistet die D & O Versicherung?
Die typischen Leistungsfälle der D & O Versicherung sind in gescheiterten Firmenübernahmen, in Verdachtsfällen der persönlichen Vorteilsnahme gegenüber Managern oder ähnlichem zu sehen. Auch wenn Manager vor Gericht landen, können D & O Versicherungen leisten. Wie aus der aktuellen Umfrage ebenfalls hervorgeht, sind die meisten deutschen Manager der Ansicht, dass Rechtsstreitigkeiten nach einer Insolvenz immer häufiger zum Leistungsfall für die D & O Versicherung werden.
Zunehmend setzen die deutschen Insolvenzverwalter Schadensersatz-Ansprüche durch. Sie gehen dann in der Regel auf die Manager zu. Das zumindest ist die Meinung von mehr als jedem zweiten befragten Entscheider (57 Prozent). Dies geht aus der aktuellen Studie „Managerhaftung 2017“ vom Kölner Spezialversicherer VOV hervor. Insgesamt 200 Geschäftsführer aus nicht-inhabergeführten Unternehmen wurden befragt, wobei die Unternehmen eine Bilanzsumme von wenigstens 50 Millionen Euro aufwiesen.
Haftungsrisiko durch Insolvenz gefürchtet
Die Umfrage hatte der Versicherer VOV bereits 2015 schon einmal durchgeführt. Damals gaben die befragten Manager allerdings nur zu 51 Prozent an, dass die Ansprüche der Insolvenzverwalter ein großes Haftungsrisiko seien. Seltener wurden dagegen andere Leistungsfälle für die D & O genannt. 44 Prozent gaben an, dass die Versicherung für dienstvertragliche Auseinandersetzungen leisten müsse, jeder dritte Manager ist sich sicher, dass Unternehmensschäden durch Kalkulationsfehler zu den häufigsten Leistungsfällen zählen. Die Nichtbeachtung von Compliance-Vorschriften sahen 28 Prozent, die Ansprüche aus Fusionen 26 Prozent als Gefahr an.
Wie VOV-Geschäftsführer Diederik Sutorius erklärt, sei die Angst vor persönlicher Haftung im Insolvenzfall nicht unbegründet. Gerade in den letzten Jahren ging man dazu über, Pflichtverletzungen der Manager anzunehmen und sie deshalb in die persönliche Haftung zu nehmen.
Dabei reicht in Deutschland schon die einfache Fahrlässigkeit aus, um in Regress genommen zu werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn noch offene Rechnungen überwiesen werden, obwohl die Firma bereits insolvenzreif ist.
Ebenfalls lässt sich aus der Studie ablesen, dass nur in 44 Prozent der Unternehmen ein Notfallplan für die Insolvenz vorhanden ist. In jedem dritten Unternehmen (31 Prozent) gibt es ein Frühwarnsystem für eine Insolvenz.
Insgesamt steigen die Zahlen der D & O Versicherungsfälle in Deutschland an, wie aus einer hauseigenen Studie der Allianz Global Corporate & Speciality (AGCS) hervorgeht. Neben den USA und Australien ist auch Deutschland demnach zu den Ländern mit den meisten D & O Versicherungsfällen zu zählen.