Der Nutzen der Vertrauensschadenversicherung
Beim Führen des eigenen Unternehmens gibt es eine unzählige Liste von negativen Risiken die passieren können. Als erstes denkt man an Unfälle und Betriebsausfälle. Kriminelle Aktivitäten wie etwa Cybercrime oder andere Arten der Betrüge machen Unternehmern schwer zu schaffen. Aber was wenn das Problem aus den eigenen Reihen kommt? Wer würde erwarten dass die eigenen Mitarbeiter dem Unternehmen Schaden zufügen. Und vor allem kommt die wichtige Frage auf, wer in so einem Fall für den Schaden aufkommt.
Das Risiko steigt stetig
Nicht nur große Unternehmen sollten sich Gedanken darüber machen, wieviel Vertrauen sie Ihrem Personal geben. Auch bei mittelständigen und sogar kleinen Unternehmen wird das Risiko, ein Opfer der Veruntreuung oder Unterschlagung zu werden oft unterschätzt. Und das obwohl das Gefahrenpotential stetig steigt. Auch Cyberangriffe werden immer häufiger. Leider kann zu viel Vertrauen in Geschäftspartner und Mitarbeiter am Ende große finanzielle Schäden für das Unternehmen mit sich ziehen. Deshalb wird zur Versicherungsschadenversicherung geraten. Dem Statistik-Portal Statistika nach, war die Höhe der Schäden die durch wirtschaftskriminelle Akte entstanden, im Jahr 2011, über vier Milliarden Euro hoch. Im Durchschnitt ist sogar jedes dritte Unternehmen betroffen, nicht nur große Unternehmen. Um solche Risiken zu senken sollte der Betriebsinhaber Acht geben das das Personal sorgfältig ausgewählt wird. Auch sollte vermieden werden dass ein einzelner Mitarbeiter ein ganzes Ressort kontrolliert oder die Möglichkeit hat Zahlungsentscheidungen alleine zu treffen. Leider kann auch nach allen Maßnahmen des Betriebsinhabers die Möglichkeit bestehen dass die Mitarbeiter einen Betrug ausführen. Deshalb sollte zusätzlich die Vertrauensschadenversicherung in Betracht genommen werden.
Die Leistungen der Vertrauensschadenversicherung
Damit sich Betriebsinhaber gegen die Sonderfälle der Betrüge der eigenen Mitarbeiter versichern kann, haben mehrere Versicherungsgesellschaften nun eine Vermögensschutzversicherung oder eine Vertrauensschadenversicherung in ihrem Portfolio. Dazu gehören die R+V, AXA und Zürich bei denen man sich gegen Schäden von Unterschlagungen, Diebstählen, Sabotage, Datenmanipulation, Urkundenfälschung oder dem Verrat von Betriebsgeheimnissen versichern kann. Sogar gegen Hackerschäden die durch dritte entstehen kann man sich absichern. Im Fall eines Versicherungsfalles besteht bis zu einem Jahr lang, nachdem die Vertrauensperson aus dem Betrieb ausgeschieden wurde, noch Versicherungsschutz. Von der Vertrauensschadenversicherung werden in der Regel zusätzlich zu den Vermögensschäden auch die Folgekosten übernommen. Das können die Kosten der Rechtsverfolgung, Schadenermittlung, Wiederherstellung von Dateien, Daten und Datenträgern, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Abwehr der rechtlichen Forderungen von Dritten sein. In der Vertrauensschadenversicherung ist auch die Haftungsverpflichtung des Unternehmens gegenüber Dritten miteinbeschlossen. Zur Vertrauensschadenversicherung kann zusätzlich über eine Softwareversicherung nachgedacht werden, da daraufhin auch die „unbeabsichtigte Sabotage“ wie Stromausfälle, Blitzschläge, Bedienungsfehler, Überspannungen und ähnliches mitversichert sind. Wichtig ist das es sich in diesem Fall nicht um eine Doppelversicherung handelt.