Überbrückungshilfen bei Umsatzbußen
Seit Frühjahr 2020 hält uns die Coronavirus-Pandemie auf Trab. Veränderungen, Einschränkungen und Regelungen sind in der letzten Zeit ziemlich groß geschrieben. Schüler und Studenten werden mit diesen konfrontiert, aber auch Berufstätige. Selbstständige, Freiberufler, auch von kleinen bis zu den großen Unternehmen müssen sich tagtäglich damit beschäftigen. Ein großes Resultat der ganzen Beeinträchtigungen ist der Umsatzeinbruch. Viele Unternehmen haben situationsbedingt Umsatzeinbrüche, das heißt, dass sie weniger verdienen. Weniger Geld bedeutet niedrige Kaufkraft und finanzielle Engpässe. Hierbei stellt sich nun die Frage, wie Unternehmen in solchen Fällen vorgehen können.
Die Regierung bietet seit April letzten Jahres Überbrückungshilfen für Unternehmen an. Hier ist die Größe des Unternehmens nicht von Bedeutung, das heißt, dass alle Unternehmen das Recht haben, diese Hilfe zu erhalten. Unter der Überbrückungshilfe versteht man eine vom Staat ermöglichte Unterstützung, die man durch Zuschüsse erhält. Außerdem können Unternehmen, die beriets schon Zuschüsse erhalten haben, bei weiteren Engpässen, aufs Neue Zuschüsse. Es gilt auch, dass man höhere Zuschüsse kriegt, wenn der Umsatzrückgang auch dementsprechend hoch ist. Voraussetzung für die Überbrückungshilfe ist, dass die Umsatzeinbußen zwischen den Monaten November 2020 und Juli 2021 mindestens 30 Prozent betragen sollen. Falls dieses Kriterium erfüllt sein sollte, haben Sie die Möglichkeit, bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, bis zu 40 Prozent der Fixkosten zu bekommen. Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 bis höchstens 70 Prozent sind es bis zu 60 Prozent und bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 70 Prozent können Sie sich bis zu 90 Prozent der Fixkosten sichern. der Förderhöchstbetrag liegt pro Monat bei 1,5 Millionen Euro. Zu den bereits erwähnten Fixkosten zählen beispielsweise, Umsetzung von Hygienemaßnahmen, Kosten der Digitalisierung und Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen. Man kann voraussichtlich bis Ende August 2021 die Überbrückungshilfe beantragen.
Eine weitere Absicherung wäre die Betriebsausfallsversicherung, welche einen Rundum-Schutz für Unternehmen anbietet. Außerdem steht sie für eine Anpassung an Ihre Einkommensentwicklung dar. Ihr Betrieb wird von einem möglichen Betriebsstillstand geschützt. Auch das Ausfallen des Sachvermögens und die Arbeitskraft des Inhabers werden gesichert.