Gewerbeversicherungen für Kleingewerbe
Betriebe des Kleingewerbes haben nur wenige Mitarbeiter (oft unter 12), tragen jedoch dennoch die üblichen Risiken. Daher sind für sie Gewerbeversicherungen wichtig. Vor allem die Betriebshaftpflichtversicherung, eine Inhaltsversicherung und eine Rechtsschutzversicherung sollten als Gewerbeversicherung nicht fehlen – und zwar selbst dann, wenn das Kleingewerbe nur vom Inhaber allein und nebenberuflich ausgeübt wird.
Welche Schadenrisiken decken Gewerbeversicherungen für das Kleingewerbe ab?
Schauen wir uns die wichtigsten Risiken für das Kleingewerbe und die hierfür nötige Gewerbeversicherung an:
- Personen- und Sachschäden: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Risiken für Personen- und Sachschäden (Letztere an fremdem Eigentum) ab. Die mit solchen Schäden verbundenen Schadenersatzforderungen können existenzvernichtend wirken.
- Eigenschäden: Sollte das eigene Betriebseigentum beschädigt werden, kommt die Inhaltsversicherung für die Kosten auf (Ersatz- und Reparaturkosten). Solche Schäden stören neben dem rein materiellen Verlust der Sache auch den Betriebsablauf. Es ist daher wichtig, sie schnell zu regulieren. Abgedeckt sind durch eine Inhaltsversicherung Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Die Inhaltsversicherung kann einen Betriebsunterbrechungsschutz enthalten, der auch die Produktionsausfälle kompensiert.
- Rechtsschäden: Unternehmer können aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit immer in juristische Schwierigkeiten geraten. Die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung fängt die Firmenrechtsschutzversicherung auf. Der Firmenrechtsschutz kann bei den meisten Versicherern mit einem privaten Rechtsschutz gekoppelt werden. Die Rechtsschutzversicherung deckt Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten ab. Besonders Letztere können sehr hoch ausfallen, weshalb gegnerische Parteien gern mit einem Schadensgutachten drohen, um ein Einlenken in einem Rechtsstreit zu erzwingen. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann der Kleingewerbeunternehmer solchen Auseinandersetzungen gelassen begegnen.
In welchem Umfang sollte ein Kleinunternehmer Gewerbeversicherungen abschließen?
Die Art und die Deckungssumme einer Gewerbeversicherung hängt von den Risiken ab, die durch die unternehmerische Tätigkeit bedingt sind. Unternehmer des Kleingewerbes sollten nicht allein auf ihre manchmal geringen Umsätze schauen, sondern auf die Höhe eines möglichen Schadens, der im Rahmen des Kleingewerbes eintreten kann.
Eine Ausnahme bildet sicherlich die Inhaltsversicherung: Wenn ein Kleingewerbe mit sehr wenig Material durchzuführen ist und selbst eine Betriebsunterbrechung (zum Beispiel bei einer nebenberuflichen Tätigkeit) keine gigantischen Löcher reißt, könnte die Inhaltsversicherung mit einer relativ geringen Deckungssumme auskommen. Diese lässt sich anhand der abschätzbaren Risiken berechnen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss in jedem Fall hohe Risiken abdecken, wenn der Unternehmer beispielsweise mit dem Fahrzeug Kunden beliefert, was die Gefahr von Sach- und Personenschäden bedingt. Es gibt noch mehr Szenarien, die eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung erfordern. Die Rechtsschutzversicherung muss sich wiederum an den Risiken für einen Rechtsstreit im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit orientieren. Dabei geht es weniger um unzufriedene Kunden, die ein Produkt oder eine Dienstleistung des Kleinunternehmers bemängeln, sondern um handfeste Rechtsstreitigkeiten, die unmittelbar mit der Ausübung des Gewerbes assoziiert sind – beispielsweise durch die Nutzung von Gebäuden und Parkplätzen, die Verwendung von Marken oder Patentrechten und dergleichen mehr.
Fazit zu Gewerbeversicherungen für das Kleingewerbe auch Unternehmer mit einem Kleingewerbe benötigen die Gewerbeversicherung, die sich hinsichtlich der Art und Deckungshöhe an den typischen unternehmerischen Risiken orientieren soll. Diese unterscheiden sich in verschiedenen Bereichen. Daher ist in der Regel eine Beratung für den Abschluss der Gewerbeversicherung erforderlich.