Versicherungen für den Handel
Wozu dient die Geschäftsinhaltsversicherung?
Wenn Sie als Einzelhändler*in einen Lebensmittelhandel, ein Fachgeschäft für Elektroartikel oder eine Boutique betreiben, sind Ihre Waren Ihr wertvollster Besitz. Diesen schützt die Geschäftsinhaltsversicherung. Neben den Waren versichert sie auch das Inventar im Laden, im Lager und in den Büroräumen. Die Absicherung erfolgt gegen diese Schadensereignisse:
- Feuer
- Sturm
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
Jedes dieser Ereignisse ist bekanntlich nicht auszuschließen. Wichtig zu wissen: Die Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung. Sie bekommen den Neuwert nicht nur der Waren, sondern auch Ihrer Geschäfts-, Lager- und Büroeinrichtung ersetzt.
Krankenversicherung für Selbstständige
Diese Versicherung werden Sie als Unternehmer*in gleich nach Gründung Ihres Geschäfts und Anmeldung des Gewerbes abschließen, weil Sie dazu verpflichtet sind. Sie können sich für eine private oder die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die meisten Einzelhändler nutzen eine private Krankenversicherung für Selbstständige, bei der Sie die Beiträge durch eine gewisse Selbstbeteiligung niedrig halten können. So günstig bekommen Sie die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige garantiert nicht.
Wozu brauchen Sie eine Transportversicherung?
Die Transportversicherung benötigen Sie nicht für die Waren, die Ihr Spediteur an Sie liefert, weil dieser über eine eigene Transportversicherung verfügt, sondern für den Fall, dass Sie Waren zum Kunden transportieren. Dabei können naturgemäß Schäden passieren. Wenn ein Transportfahrzeug verunfallt, wird dessen Versicherer nicht den Inhalt ersetzen, der zu Schaden gekommen ist, sondern nur den Schaden am Fahrzeug. Für Ihren eigenen Inhalt benötigen Sie in so einem Fall die Transportversicherung. Schließen Sie diese ab, sobald Sie daran denken, Ihre Kunden (beispielsweise nach Einrichtung eines eigenen Onlinehandels) zu beliefern.
Betriebshaftpflichtversicherung für den Einzelhandel
Praktisch jedes Unternehmen benötigt die Betriebshaftpflicht, doch im Einzelhandelsbetrieb ist es wahrscheinlich besonders wichtig, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Sie vor den Schäden, die in Ihrem Betrieb bzw. durch die Tätigkeit Ihres Betriebes entstehen können. Da Ihr Geschäft täglich Dutzende oder gar Hunderte von Menschen betreten, ist für Sie die Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich. Die Kunden können im Laden ausrutschen, sich an einem Produkt verletzen oder über die winzige Schwelle der Eingangstür stolpern. Auch vor Schäden, die beim Be- und Entladen von Transportfahrzeugen, beim Winterdienst und anderen Tätigkeiten rund ums Gebäude oder im Laden passieren können, schützt Sie eine Betriebshaftpflicht, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Für die Betriebshaftpflichtversicherung benötigen Sie eine Beratung, weil das Schadenrisiko bei jedem Betrieb sehr unterschiedlich ausfällt. Es hängt von der Branche, dem Volumen und der Art des Handels, der Größe Ihres Betriebes, der Zahl der Mitarbeitenden, dem Standort und weiteren Faktoren ab. Die Deckungssumme einer Betriebshaftpflicht sollte jedoch drei Millionen Euro nicht unterschreiten.
Firmenrechtsschutz für den Einzelhandel
Jedes Unternehmen kann in Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, dem Vermieter oder Mitarbeitenden verwickelt werden. Wenn es infolgedessen zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, übernimmt der Firmenrechtsschutz die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Besonders Letztere können sehr hoch ausfallen, weshalb wir Ihnen dringend zu einem Firmenrechtsschutz raten.