
Wie sich Gewerbetreibende richtig versichern ?
Die richtige Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende
Wer sich dafür entscheidet, ein Gewerbe zu betreiben, setzt sich sogleich einer ganzen Reihe von Risiken aus. Natürlich gibt es die Rechtsschutzversicherung, sogar wird ganz gezielt ein Arbeitsrechtsschutz angeboten, doch nicht in jedem Einzelfall greifen solche Versicherungen in ausreichendem Maße. Darüber genauer aufzuklären, darum soll es hier gehen.
Die Dieselgate-Affäre hat es so ein bisschen gezeigt, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mehr leisten kann, als lediglich überschaubare Knöllchen abzuwehren. Erinnern Sie sich zum Beispiel noch an das tragische Zugunglück in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen? Wohl dem Mitarbeiter, der in einer solchen Situation rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Schauen wir uns deshalb die täglichen Risiken, die das Arbeitsleben so mit sich bringt, etwas genauer an.
Unser Leben lebt offenbar von und mit Risiken
Es gibt Hilfsgeschäfte, die nur wenig oder sogar gar nichts mit dem eigentlichen Geschäft eines Unternehmens zu tun haben. Nehmen wir an, Sie oder Ihr Mitarbeiter streicht die verschmutzte Giebelwand des Betriebsgebäudes neu an, das ein Catering-Unternehmen beherbergt. Dagegen ist ein Investitionsgeschäft zum Beispiel die Anschaffung einer Produktionsmaschine.
Vertragsrechtsschutz für schuldrechtliche Verträge ist im Gewerberechtsschutz nicht enthalten. Das ist auch plausibel vor dem Hintergrund, dass der Beitrag für einen üblichen Gewerberechtsschutz recht überschaubar ist. Dafür kann und will sich ein Versicherungsunternehmen nicht mit vertragsrechtlichen Streitigkeiten im Rahmen von versicherten Tätigkeiten auseinandersetzen.
Dieser Bereich des betriebswirtschaftlichen Risikos ist ein ganz anderes Kaliber als, sagen wir mal, ein Privatrechtsschutz. Notwendig ist dafür der Abschluss eines Firmenvertragsrechtsschutzes. Aber bleiben wir erst einmal auf dem Teppich, denn das meiste, was so im Tagesgeschäft anfallen könnte, wird durchaus durch die übliche Deckung erfasst.
Betrachten wir dazu zunächst die Rechtsschutzversicherung
Da ist von einem eingeschränkten Deckungsumfang die Rede, womit vornehmlich Verträge im Zusammenhang mit der Grundausstattung von Betriebsräumen gemeint sind. Das können zum Beispiel der Vertrag mit einer Malerfirma, einem Tischler oder einem Installateur sein. Viel wichtiger scheinen aber doch die Verträge über Dienstleistungen und Investitionsgüter zu sein, weil diese in brenzlichen Situationen einen wichtigen Beitrag für das Überleben eines Unternehmens leisten können.
Nehmen wir dazu das Beispiel eines Werkzeugmachers, der sich eine neue, teure Maschine angeschafft hat, die aber nicht wie versprochen funktioniert. Damit sind diesem Betrieb auf unbestimmte Zeit die Hände gebunden, er kann nicht produzieren. In einem solchen Fall kommt man je nach Streitwert, wozu natürlich auch der Verdienstausfall gehört, um die Beauftragung eines Anwalts gar nicht herum.
Die Digitalisierung ist in aller Munde
Zu Recht wird in Deutschland allenthalben der schleppende Ausbau der Digitalisierung beklagt, der an vorderster Front die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) betrifft. Unzureichende Datenströme können hier fatal sein. Da braucht der zuständige Telekommunikationsanbieter zuweilen einen kleinen Motivationsschub, um in die Gänge zu kommen. Ein anwaltliches Schreiben kann hier Wunder bewirken.
Fazit:
Es gibt hinsichtlich des Deckungsumfangs im Gewerberechtsschutz keine einheitliche Regelung. Daher klaffen die Leistungs- und Prämienunterschiede insbesondere mit Blick auf die unterschiedlichen Branchen sehr weit auseinander. Vor diesem Hintergrund lohnt sich gerade beim Gewerberechtsschutz der Vergleich doppelt und dreifach.