Welche Leistungen in der Betriebshaftpflicht zwingend enthalten sein sollten
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmen. Allerdings müssen auch zahlreiche Leistungen entsprechend eingeschlossen sein. Die wichtigsten eingeschlossenen Leistungen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Absicherung auf fremden Grundstücken
Eine herkömmliche Betriebshaftpflicht leistet für Haftpflichtschäden, die in den eigenen Räumlichkeiten entstehen. Aber gerade Handwerker und Dienstleister sind oftmals beim Kunden vor Ort tätig und auch dort sollte die Versicherung greifen. Die Deckungssummen für Personen und Sachschäden sollten mindestens drei Millionen Euro betragen. Wichtig für Handwerker ist zudem, dass so genannte Tätigkeitsschäden oder genauso Bearbeitungsschäden mit abgesichert sind. Diese entstehen beispielsweise bei der Arbeit am Eigentum von Kunden und müssen vom Handwerker ersetzt werden.
Absicherung außerhalb des Leistungsorts und Schlüsselverlust
Ebenfalls sind Leistungen für Schäden wichtig, die nicht direkt am Leistungsort (z. B. in der Wohnung des Kunden) entstehen. So können Handwerker zum Beispiel beim Be- und Entladen des eigenen Fahrzeugs fremde Fracht beschädigen und müssen den Schaden ersetzen.
Von Bedeutung ist ebenso der Einschluss von Leistungen für den Schlüsselverlust. Oftmals müssen Handwerker größere Aufgaben in den Wohnungen der Kunden verrichten, die Kunden selbst können aber nicht dauerhaft dabei anwesend sein. Damit der Handwerker seiner Arbeit dennoch nachgehen kann, erhält er den Schlüssel vom Kunden. Geht dieser verloren, muss er ersetzt werden, im schlimmsten Fall ist sogar eine gesamte Schließanlage auszutauschen – ein Schaden, der sehr schnell teuer wird.
Was sonst noch abzusichern ist
Darüber hinaus sollten Arbeitsmaschinen, die selbst fahren können, abgesichert werden. Denn diese können ebenfalls Schäden verursachen. Nicht zuletzt sind Schäden zu nennen, die durch Nachbesserungsarbeiten entstehen. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise wird eine Nachbesserung mitunter nötig und damit zum Teil auch der Rückbau anderer Gewerke. Man spricht hier von einem Nachbesserungsbegleitschaden. Dieser sollte abgesichert werden, weil er die Kosten bis zur Rückversetzung in den Ursprungszustand mit trägt. Handwerker sollten also darauf achten, dass diese Leistungen in der betrieblichen Haftpflichtversicherung in jedem Fall enthalten sind.